Modellprojekt Oberwiesenthal soll schnellstmöglich realisiert werden

30. März 2021
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Zum Modellprojekt in Oberwiesenthal gab es gestern (29.03.2021) ein Gespräch zwischen dem Antragssteller, dem Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises sowie Landrat Frank Vogel.

Das Landratsamt Erzgebirgskreis steht dem Modellprojekt Oberwiesenthal offen gegenüber und erkennt die Notwendigkeit eines solchen Projektes an. Damit können realistische Öffnungsszenarien für die Zukunft abgebildet und erprobt werden.

Der Antrag für das Modellprojekt liegt dem Landratsamt Erzgebirgskreis seit einer Woche (22.03.2021) vor. Eine abschließende Bewertung war aus Sicht der Landkreisverwaltung am gestrigen Tag nicht möglich. Nach Einreichung der Unterlagen war es der erste Austausch zum Projekt, das nach Wunsch des Antragstellers bereits zum 01.04.2021 starten sollte.

Landrat Frank Vogel: „In unserem ersten Austausch zum Modellprojekt wurde festgestellt, dass wichtige Voraussetzungen für eine Zulassung des Projektes fehlen. Diese sind vom Antragsteller nachzureichen. Damit war ein reibungsloser und fehlerfreier Projektstart zum 1. April nicht machbar. Es wird in meinem Hause intensiv daran gearbeitet, dieses Projekt von landesweiter Bedeutung schnellstmöglich zu realisieren.“

Gestern wurde erstmals die technische Beschreibung für die IT-Schnittstelle, die einen schnellen und reibungslosen Datenaustausch gewährleisten soll, vorgelegt. Vereinbart wurde, dass in der kommenden Woche dazu eine Beratung zwischen dem IT-Dienstleister des Antragsstellers und den Verantwortlichen im Landratsamt stattfindet.

Das eingereichte Projekt beinhaltet ferner eine wissenschaftliche Begleitung. Die dazu erforderlichen Unterlagen liegen aktuell noch nicht vor.

Das derzeit hohe Infektionsgeschehen (heutige Inzidenz lt. RKI 257,4) und die damit  einhergehende hohe ITS-Bettenauslastung in den Kliniken der Region muss sehr sorgsam in die Abwägung zur Entscheidung einfließen.

Auf der Grundlage der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung wird das Landratsamt des Erzgebirgskreises nach Eingang aller noch ausstehenden Unterlagen und Klärung der offenen Fragen des Weiteren die Beteiligung der im Rahmen des Zulassungsverfahrens genannten Landesbehörden veranlassen.

 

PM/AB

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