Nach Insolvenz der Greensill Bank AG – Erzgebirgskreis lässt sich im Insolvenzverfahren anwaltlich vertreten

27. April 2021
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Der Kreis- und Finanzausschuss des Kreistages hat die Beauftragung einer Fachanwaltskanzlei mit der rechtlichen Vertretung des Erzgebirgskreises beschlossen.

Die Landkreisverwaltung hat gestern (26.04.2021) in der nichtöffentlichen Sitzung des Kreis- und Finanzausschusses zum aktuellen Verfahrensstand im Insolvenzverfahren der Greensill Bank AG informiert. Weiterhin wurde eine wichtige Beschlussvorlage zur Vorgehensweise und zur Rechtsvertretung des Erzgebirgskreises im Rahmen des vorgenannten Insolvenzverfahrens diskutiert und schließlich einstimmig beschlossen. Demnach wird eine renommierte Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Vertretung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Greensill Bank AG beauftragt.

Zuvor hatte die Landkreisverwaltung den anwesenden Kreisräten die Ergebnisse des durchgeführten Anbieter- und Variantenvergleichs für die künftige Rechtsvertretung des Erzgebirgskreises in diesem Insolvenzverfahren vorgestellt. Dabei wurde u. a. deutlich, dass es sich bei dem nunmehr anlaufenden Verfahren um einen hochkomplexen Sachverhalt handelt, für dessen Begleitung es externer Fachexpertise sowie entsprechender Erfahrungen hinsichtlich ähnlich gelagerter Fälle bedarf. Vor diesem Hintergrund schlug die Landkreisverwaltung die Beauftragung der entsprechenden Fachanwaltskanzlei vor. Diesem Ansatz schlossen sich die Damen und Herren Kreisräte nach kurzer Diskussion an.

Als eine der ersten Maßnahmen wird die Fachanwaltskanzlei nach Finalisierung der Beauftragung durch den Erzgebirgskreis die offenen Forderungen des Erzgebirgskreises in Höhe von 5 Mio. Euro zzgl. Zinsen (bis zum Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens) beim Insolvenzverwalter anmelden.

 

PM/SP

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