Neue Allgemeinverfügung des Erzgebirgskreises

15. Februar 2021
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Regelungen zur Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen.

Das Landratsamt Erzgebirgskreis hat am 15. Februar 2021 eine neue Allgemeinverfügung zur Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen erlassen. Diese Allgemeinverfügung tritt am 16. Februar 2021 in Kraft.

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Erzgebirgskreis vom 19.01.2021 zur Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen tritt mit Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung außer Kraft.

Sie beinhaltet die Regelungen für Kontaktpersonen der Kategorie I, Verdachtspersonen sowie positiv getestete Personen.

Die Allgemeinverfügung vom 15.02.2021 wurde im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 10/2021 vom 15.02.2021, bekannt gemacht. www.erzgebirgskreis.de/bekanntmachungen

Der Erzgebirgskreis informiert dazu auch in der Rubik „Rechtsvorschriften“ auch auf www.erzgebirgskreis.de/coronavirus

 

PM/AB

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