Neue Allgemeinverfügung für den Erzgebirgskreis erlassen

23. Oktober 2020
Neuigkeiten

Verschärfende Corona-Schutz-Maßnahmen gelten ab 24.10.2020.

Das Landratsamt Erzgebirgskreis hat in Reaktion auf die gestern angekündigte, neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen eine neue Allgemeinverfügung für den Erzgebirgskreis erlassen. Diese tritt mit Wirkung vom 24. Oktober 2020 in Kraft und ersetzt damit die bislang geltende Allgemeinverfügung vom 12. Oktober 2020.

Die neue Allgemeinverfügung des Erzgebirgskreises umfasst im Kern 11 Regelungen, die hier abgerufen werden können.

Die neue, ebenfalls mit Wirkung vom 24. Oktober 2020 in Kraft tretende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung kann hier abgerufen werden.

 

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