Neue Fördermöglichkeiten für Kinder- und Jugendbeteiligung 2021

23. März 2021
Neuigkeiten

Programmverbund „Stark im Land – Lebensräume gemeinsam gestalten“

„Stark im Land – Lebensräume gemeinsam gestalten“ ist ein Programmverbund der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) in Kooperation mit dem Sächsischen Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz, mit der Absicht, Kinder- und Jugendbeteiligung im ländlichen Raum zu stärken.

Jungen Menschen soll die Möglichkeit gegeben werden das Gemeinwesen mitzugestalten, eigene Ideen umzusetzen, ihre Meinung einzubringen und sich zu engagieren. Ziel ist es, deren persönliche Entwicklung zu stärken und gleichzeitig einen echten Mehrwert für die zu beteiligenden Kommunen zu schaffen.

„Stark im Land“ bietet dazu für das Jahr 2021 neue Fördermöglichkeiten in drei Programmen an:

1. „Hoch vom Sofa“

  • Das Programm will Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren dazu ermuntern, sich einzumischen – im Dorf, in der Stadt oder im Viertel. Gefragt sind Ideen, mit denen vor der eigenen Haustür etwas verändert und gestaltet werden kann.

  • Beantragt werden können Projektmittel bis zu 2.500 Euro. Ein Projektpartner, z.B. eine Kommune oder ein Verein, unterstützt die Jugendlichen bei der Umsetzung.

Programm im Überblick

Projektaufruf

 

2. „Jugend bewegt Kommune“

  • Das Programm, bereits in der zehnten Auflage, fördert Beteiligungsprojekte von Jugendlichen gemeinsam mit einer Kommune. Förderfähig sind Kommunen mit maximal 10.000 Einwohner*innen in ländlichen Räumen im Freistaat.

  • Themenschwerpunkte sind Digitalisierung, Mehrgenerationenarbeit, Nachhaltigkeit, Demokratieförderung und Kultur. Konkrete Projekte können sein: Mehrgenerationenkonzepte, eine digitale Weiterentwicklung, das Einbeziehen von Jugendlichen in den Gemeinderat oder die Entstehung eines Jugendraums durch kompetente Prozessbegleitung und -beratung.

  • Beantragt werden kann ein Projektmittelbudget von bis zu 2.500 Euro im ersten Jahr und von bis zu 4.000 Euro im zweiten Jahr bei einem Eigenanteil von 850 Euro bzw. 1.300 Euro im Folgejahr.

  • Interessenbekundungen sind bis 30.04.2021 möglich.

  • Über den Sonderfonds „Jugend bewegt Kommune“ können zusätzlich Projekte, Aktionen, Veranstaltungen oder Anschaffungen zur Stärkung bzw. Förderung kinder- und jugendgerechter Freizeitaktivitäten in ländlichen Räumen gefördert werden. Antragsberechtigt sind Kommunen, die am Programm teilnehmen und interessierte Kommunen die mit einer bereits geförderten Kommune kooperieren möchten. Gefördert werden können 500 Euro bis max. 1.500 Euro bei einem Eigenanteil von 50 Prozent.

  • Bewerbungen sind ab 01.05.2021 bis Ende des Jahres 2021 möglich.

Ausschreibung des Förderprogrammes

Ausschreibung zum Sonderfonds

 

3. „Demokratie in Kinderhand“

  • Das Programm fördert Projekte, Aktionen und Veranstaltungen zur Stärkung bzw. Förderung kindgerechter Beteiligungsstrukturen für Kinder im Grundschulalter.

  • Antragsberechtigt sind Kommunen in ländlichen Räumen in Sachsen mit weniger als 10.000 Einwohner*innen.

  • Beantragt werden können 500 Euro bis max. 2.000 Euro bei einem Eigenanteil von 20%.

  • Bewerbungen sind ab 15.03.2021 bis Ende des Jahres 2021 möglich.

Ausschreibung zum Sonderfonds

 

wu

Kontakt

Pressestelle

Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: presse@kreis-erz.de