Neue Förderung für Maßnahmen zur Altlastensanierung
Im Sächsischen Amtsblatt vom 15. Februar 2024 wurde die neue Förderrichtlinie Flächenrecycling und Dekontaminierung von Standorten (FRL FrDS/2024) des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft veröffentlicht. Mit der neuen Förderung zur Altlastensanierung stehen im Förderzeitraum bis zum 31. Dezember 2029 rund 42 Millionen Euro zur Verfügung, die durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und vom Freistaat Sachsen bereitgestellt werden.
Gefördert werden Investitionen zur Sanierung von belasteten Böden sowie Grundwasserschäden sowie ebenfalls Maßnahmen zur Dekontamination von Standorten mit erhöhten Schadstoffgehalten unterhalb der Gefahrenschwelle, die zur Nutzbarkeit der Flächen führen. Nach Abschluss der Sanierungsvorhaben müssen jeweils mindestens 15 Prozent der sanierten Fläche als naturnahe Grünflächen hergestellt sein.
Die Förderung kann von Kommunen, kommunalen Eigenbetrieben und Unternehmen sowie Zweckverbänden, privaten Unternehmen und Privatpersonen ab sofort beantragt werden. Der Fördersatz beträgt 77 Prozent.
Antragsstelle ist die Landesdirektion Sachsen. Detaillierte Information und Unterlagen zur Förderung sind im Förderportal der Landesdirektion Sachsen eingestellt.
Die Förderrichtlinie ist im REVOSax-Portal veröffentlicht.
SP