Projektförderung & Kleinprojektefonds
Im Rahmen der Projektförderung fördert die Kulturstiftung überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen. Mit einem Fördervolumen von mehr als 3 Millionen Euro pro Jahr ist diese der größte Förderbereich der Stiftung.
antragsberechtigt: grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen, Vorhaben sind i.d.R. im Freistaat Sachsen zu realisieren
Sparten: Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Industriekultur, Literatur, Soziokultur, spartenübergreifende Vorhaben
Förderhöhe: max. 50 % der Gesamtausgaben
Eigenanteil: mind. 5 % der Gesamtausgaben
Antragsfristen: 01. März und 1. September
Antragstellung: Online-Formular
weitere Informationen zur Projektförderung
Der Kleinprojektefonds bietet kleineren Kunst- und Kulturprojekten im ländlichen Raum eine unkomplizierte und kurzfristige Fördermöglichkeit. Gefördert werden vorrangig Vorhaben lokaler Akteure für ein lokales Publikum, wie bspw. Theateraufführungen, Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, künstlerische Workshops sowie Kulturprogramme bei kleineren Stadt- oder Dorffesten.
antragsberechtigt: grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat (max. ein Antrag pro Antragsteller pro Jahr), Ausnahme: Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher oder kommunaler Trägerschaft sowie Einrichtungen die sich bereits überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Freistaates finanzieren
Förderhöhe: 500 Euro bis max. 5.000 Euro, bis zu 100 % der Gesamtausgaben
Eigenanteil: erwünscht, aber nicht erfordert
Antragsfrist: mind. 4 Wochen vor Projektbeginn, Antragsschluss: 31. Oktober
Antragstellung: pdf-Formular, per E-Mail
weitere Informationen zum Kleinprojektefonds
Quelle: https://www.kdfs.de / 04.02.2021 wu