S 223: Ersatzneubau der Flöhabrücke an der Papierfabrik Wernsdorf

11. September 2023
Neuigkeiten

Landkreis begrüßt Baumaßnahmen des LASuV. Erste Bauarbeiten zwischen Pockau-Lengefeld und Olbernhau haben bereits begonnen.

Im Auftrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Zschopau, ist der Ersatzneubau der S 223-Brücke über die Flöha an der Papierfabrik Wernsdorf vorgesehen. Damit einhergehend ist ein Ausbau der Staatsstraße auf insgesamt rund 630 Metern geplant. Erste Arbeiten zwischen Pockau-Lengefeld und Olbernhau begannen bereits in KW 36.

Im Rahmen des Vorhabens wird der Streckenverlauf der S 223 im Bereich der Papierfabrik angepasst. Das neue rund 92 Meter lange Brückenbauwerk über die Flöha wird nördlich der bisherigen Brücke errichtet und besteht aus drei Brückenfeldern. Um Eingriffe in die Flusslandschaft der Flöha weitgehend zu vermeiden, wurde die Brücke in zwei 23 Meter lange Randfelder und ein mittleres 46 Meter langes Feld unterteilt.

Während der Bauarbeiten wird der Verkehr weiterhin über die bestehende Brücke geführt. Dafür wird eine Behelfsumfahrung angelegt und eine Ampelregelung eingerichtet. Zur Herstellung dieser Behelfsumfahrung wird im Zeitraum vom 9. August bis voraussichtlich Ende Oktober 2023 eine Vollsperrung der S 223 erforderlich. Nach der Fertigstellung der Umfahrung wird eine halbseitige Verkehrsführung mit Ampelregelung aktiv.

Weitere Vollsperrzeiträume werden im Bauverlauf notwendig, vor deren Einrichtung wird erneut informiert. Die Umleitung erfolgt während der Vollsperrungen aus Richtung Olbernhau über die B 171 in Richtung Marienberg und die S 224 nach Pockau zurück zur S 223, Gegenrichtung analog.

Die Bestandsbrücke sowie die bauzeitlich erforderliche Behelfsumfahrung werden zum Ende der Baumaßnahme vollständig zurückgebaut. Das Gesamtvorhaben soll bis Mitte 2026 abgeschlossen werden.

Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 5,8 Millionen Euro und werden aus dem Sonderprogramm Erhaltung Staatsstraßen getragen. Sie werden vom Freistaat Sachsen mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes finanziert.

 

Hintergrund

Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen konnten für den aktuellen Doppelhaushalt insgesamt 60 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln für den Erhalt der Staatsstraßen gesichert werden. Mit diesen Geldern sollen rund 50 zusätzliche Erhaltungsmaßnahmen im Staatsstraßenbau realisiert werden, dazu zählt auch dieses Vorhaben. Neben diesen zusätzlichen Maßnahmen wird im Jahr 2023 und 2024 auch das reguläre Staatsstraßenbauprogramm fortgesetzt.

 

DER ERZGEBIRGSKREIS BEGRÜßT MAßNAHME

An den Straßen der Region wird seit Frühjahr viel gebaut. Der Erzgebirgskreis begrüßt die geplanten Baumaßnahmen in der Region, die teilweise über das im vergangenen Jahr vom SMWA angekündigte 60-Millionen-Euro-Sonderprogramm zum Straßenbau finanziert werden. Anhand der Bedeutsamkeit des Straßennetzes für die Region geht hervor, dass derartige Investitionsvolumina jedoch dauerhaft im Staatshaushalt eingeplant werden müssen.

 

Landrat Rico Anton fordert Verstetigung:

„Wir freuen uns darauf, wenn mit der künftigen Fertigstellung dieses Straßenabschnittes wieder eine Stück Staatsstraße in einen neuwertigen Zustand versetzt wird. Gleichwohl dürfen wir nicht vergessen, dass der aktuell spürbare Bauumfang des Freistaates im laufenden und mit Restmitteln wohl auch kommenden Jahr zu einem sehr großen Anteil auf das so genannte Sonderprogramm in Höhe von 60 Millionen Euro für ganz Sachsen zurückzuführen ist. Für eine nachhaltige Erneuerung, Erhaltung und auch Unterhaltung des Straßennetzes bedarf es daher nicht nur ein einmaliges Sonderprogramm, sondern finanzielle und bauliche Kontinuität, wenn die selbst gesteckten Ziele in der Ausbau- und Erhaltungsstrategie Staatsstraßen erreicht werden sollen.“

Thomas Bretschneider, Referatsleiter des Referats Straßen im Landratsamt Erzgebirgskreis, erinnert erneut an den sogenannten „Höhenzuschlag“:

„Zu guter Letzt ist nachdrücklich hervorzuheben, dass die Straßensubstanz im Rahmen des Straßenbetriebsdienstes nur insoweit unterhalten werden kann, wie dem hierfür zuständigen Erzgebirgskreis auskömmliche Mittel zu Verfügung stehen. Auch diese neue Brücke bedarf einer kontinuierlichen Unterhaltung, wenn es die vorgesehene Nutzungsdauer erreichen soll. Aufgrund der topografischen Besonderheiten mit seinen Höhenlagen, der zahlreichen Böschungen sowie Felshängen einschließlich Stützwänden und Leitplanken, den teils engen Straßen mit schmalen Banketten sowie zu guter Letzt auch den winterlichen Verhältnissen, weist der Erzgebirgskreis den Freistaat fortgesetzt auf die Notwendigkeit eines „Höhenzuschlags“ hin, welcher diesen im Vergleich zu flacheren Landkreisen in die Lage versetzen sollte, seinen Aufgabenumfang finanziell gleichwertig anzugehen.“

 

PM LASuV, JB

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