Sachsen ändert Quarantäne-Verordnung – Pendlerbescheinigung beim Erzgebirgskreis online beantragen
Der Freistaat Sachsen passt seine Quarantäne-Verordnung an und orientiert sich damit an der Regelung in Bayern und der neuen Musterquarantäne-Verordnung des Bundes. Dies hat das Kabinett beschlossen. Die Möglichkeiten zur quarantänefreien Einreise aus einem Virus-Variantengebiet werden damit erweitert. Bedingung ist die Vorlage eines täglichen negativen Coronavirus-Tests bei jeder Einreise.
Konkret können künftig alle Beschäftigte ohne Pflicht zur Quarantäne nach Sachsen einreisen, die für die Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe unabdingbar sind. Dies ist durch eine amtliche Bescheinigung der zuständigen kommunalen Behörde nachzuweisen. Bisher galt diese Regelung nur für Beschäftigte im Gesundheitswesen, Daseinsvorsorge und einzelne Branchen.
Ebenfalls können nun Lehrkräfte an Schulen und pädagogische Fachkräfte in Kitas sowie ab 20. März Schüler und Kita-Kinder einschließlich Begleitperson ohne Quarantäne einreisen. Kita-Kinder sind von der täglichen Testpflicht ausgenommen. Zur Einreise ohne Quarantänepflicht berechtigt sind nun auch Verwandte ersten Grades, Ehepartner oder Lebensgefährten sowie Personen zur Ausübung eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts. Bedingung ist auch in diesen Fällen ein täglicher negativer Corona-Test.
Darüber hinaus müssen sich Grenzpendler und -gänger aus Hochinzidenzgebieten künftig statt einmal zweimal wöchentlich auf das Coronavirus testen lassen, um ohne Quarantänepflicht einreisen zu können. Die Verpflichtung nach Bundesrecht zur Vorlage eines Negativtests bei Einreise bleibt unberührt. Ein solcher aktueller »Einreise«-Test erfüllt die Testpflicht nach der Quarantäne-Verordnung.
Die geänderte Quarantäne-Verordnung tritt am 17. März 2021 in Kraft. Der Verordnungstext ist unter https://www.coronavirus.sachsen.de/ (»Amtliche Bekanntmachungen«) nachlesbar.
PM SMS 16.03.2021/AB
Das Landratsamt Erzgebirgskreis informiert dazu:
Arbeitgeber können für ihre Beschäftigen, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe dringend erforderlich und unabdingbar ist über folgenden Link eine amtliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes beim Landratsamt Erzgebirgskreises beantragen, die auf Verlangen beim Grenzübertritt vorzuweisen ist:
https://mitdenken.sachsen.de/-xPtjf7nf
AB 16.03.2021