Sachsen legt Sofortprogramm in Höhe von rund 6 Millionen für Musikschulen und freie Musiklehrkräfte auf

06. Mai 2020
Neuigkeiten

Anträge können ab heute beim Sächsischen Musikrat e.V. gestellt werden

Sachsens Kulturministerium unterstützt die freien Musikschulen ab heute mit einem neuen Sofortprogramm in Höhe von rund 6 Millionen Euro. Mit dem Programm sollen die Einnahmeverluste der freien Musikschulen und der Honorarlehrkräfte aufgrund der Corona-Pandemie ausgeglichen werden. Zudem werden bis zu 60% der Honorarausfälle von freien oder privaten Anbietern von außerschulischem Musikunterricht ersetzt.

Das Hilfsprogramm wird den Zeitraum Mitte März bis zum Ende des Schuljahres abdecken.

Für die öffentlichen Musikschulen können die Kommunen außerdem den Zuschuss des Freistaates für die pandemiebedingten Mehrausgaben nutzen. Dies haben die Sächsische Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände im Rahmen des Schutzschirms für Kommunalfinanzen gestern vereinbart.

Die Anträge für Hilfen aus dem Sofortprogramm können ab sofort beim Sächsischen Musikrat gestellt werden.

weiterführende Informationen:

www.medienservice.sachsen.de/medien/news/236611

Finanzhilfen für nicht-kommunale Musikschulen:

https://www.saechsischer-musikrat.de/service/musikschulen/

Finanzhilfen für freie und private Anbieter von Musikunterricht:

https://www.saechsischer-musikrat.de/service/ausfallhonorare/

wu

 

 

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