Sächsische Kommunen zu Belastungen aus der Wohngeldnovelle
Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) und der Sächsische Landkreistag (SLKT) haben heute eindringlich vor einer weiteren Verschärfung ihrer Haushaltssituation in den kommenden beiden Jahren gewarnt und Gespräche mit dem Finanzministerium angemahnt. Hintergrund ist die zum 1. Januar 2023 in Kraft tretende Wohngeldnovelle, mit der sich die Zahl der Wohngeldempfänger und damit auch der Ausgaben in etwa verdreifachen wird.
Henry Graichen, Landrat des Landkreises Leipzig und Präsident des SLKT, sagte dazu: „Die von Bund und Ländern vereinbarte Novelle, die den Kreis der Wohngeldbezieher verdreifachen wird, ist angesichts der kritischen Situation auf den Wohnungs- und Energiemärkten eine wichtige und richtige Entlastung der Bürgerinnen und Bürger. Nicht in Ordnung ist allerdings, wenn man die Kommunen diese Novelle fast alleine bezahlen lassen lässt. Wer bestellt, bezahlt auch. Wir erwarten, dass der Finanzminister sich diesem Problem stellt.“
Hintergrund ist eine gesetzliche Regelung aus der Zeit der Hartz-IV-Gesetzgebung im Jahr 2004. Seit 2005 leitet der Freistaat Sachsen seine mit der damaligen Reform verbundenen Wohngeldeinsparungen an die Landkreise und Kreisfreien Städte zur Entlastung ihrer Sozialhaushalte weiter, durchschnittlich rund 120 Mio. Euro jährlich. Bislang ging der Freistaat davon aus, dass die aktuelle Wohngeldnovelle zu einer Reduzierung dieser Zuweisungen an die Kommunen von jährlich rund 70 Mio. Euro führen wird. Jetzt wurden die Berechnungen durch die Staatsregierung korrigiert. Den Landkreisen und Kreisfreien Städten drohen damit jährliche Einnahmeverluste von bis zu 120 Mio. Euro.
Bert Wendsche, Oberbürgermeister der Stadt Radebeul und Präsident des SSG, fügte hinzu: „Die Wohngeldnovelle kann von den Kommunen nur umgesetzt werden, wenn die Wohngeldstellen in erheblichem Umfang neues Personal einstellen oder vorhandenes Personal von anderen Aufgaben abziehen und fortbilden. Bislang weigert sich der Freistaat, die damit verbundenen Mehrbelastungen, die sich auf bis zu 30 Mio. Euro im Jahr belaufen werden, auszugleichen. Das kann nicht ernsthaft gewollt sein. Die Kommunen fühlen sich mit der Finanzierung der Wohngeldnovelle vom Freistaat alleine gelassen.“
Hintergrund
Den Kommunen drohen damit Einnahmeverluste von jährlich 120 Mio. Euro aus der Reduzierung der Weitergabe der Wohngeldentlastung des Landes und gestiegene Personalaufwendungen von jährlich bis zu 30 Mio. Euro, insgesamt in den Jahren 2023 und 2024 also bis zu 300 Mio. Euro. Wohngeldstellen sind die Kreisfreien Städte, die Landkreise und die Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern. Die kommunalen Spitzenverbände hatten bereits im Rahmen der Anhörungen zu den Haushaltsgesetzen im Sächsischen Landtag auf die Finanzierungsprobleme hingewiesen und Gesprächsbedarf signalisiert. Allerdings ging man aufgrund erster Berechnungen der Staatsregierung damals noch von geringeren Belastungen der Kommunalhaushalte aus.
PM SLKT/SSG