SARS-CoV-2-Infektionen nehmen im Erzgebirgskreis weiter zu

15. September 2020
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Allgemeinverfügung für das Gebiet der Gemeinde Sehmatal erlassen.

Nachdem die zurückliegenden (Sommer-) Monate hinsichtlich des SARS-CoV-2-Infektionsgeschehens sehr moderat verlaufen sind, nehmen die Meldungen von laborbestätigten COVID-19-Fällen im Erzgebirgskreis wieder zu.

In den vergangenen 7 Tagen (08.09.-14.09.2020) sind insgesamt 52 amtlich bestätigte SARS-CoV-2-Fälle im Gesundheitsamt der Landkreisverwaltung eingegangen. Dabei handelte es sich sowohl um Einzelfälle z. B. Reiserückkehrer als auch um einen Schwerpunkt von Infektionen im Raum Sehmatal. Allein 31 der 52 Neuinfektionen sind in diesem Bereich zu verzeichnen. Mit der aktuellen Infektionslage liegt der Erzgebirgskreis gegenwärtig aber noch unter dem ersten kritischen Grenzwert von 20 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen, weshalb die weitere Entwicklung seitens der Landkreisverwaltung zunächst weiter sehr genau beobachtet und sachgerecht verfolgt wird.

Trotz der Tatsache, dass der o. g. Grenzwert noch nicht erreicht wurde, hat sich die Landkreisverwaltung dennoch dazu entschieden, für das Gebiet der Gemeinde Sehmatal mit Ihren Ortsteilen Neudorf, Cranzahl und Sehma eine Allgemeinverfügung zu erlassen. Damit trägt das Landratsamt der dortigen Entwicklung des Infektionsgeschehens Rechnung, wonach sich die Gemeinde seit dem Wochenende zu einem regionalen Schwerpunkt entwickelt hat. Die Allgemeinverfügung wurde heute erlassen und kann hier abgerufen werden. Sie regelt u. a. das Verbot von Großveranstaltungen und Sportveranstaltungen mit einer Besucherzahl von mehr als 1.000 Personen sowie das Erfordernis des datenschutzkonformen und datensparsamen Erhebens von personenbezogenen Daten für Veranstalter, Betreiber, Gastronomie, etc. sowie bei Ansammlungen im öffentlichen Raum.

Maßnahmen des Landratsamtes Erzgebirgskreis

Alle erforderlichen Maßnahmen wie das Ermitteln, Informieren und Beraten von Kontaktpersonen, Anordnen von Quarantänen und Testungen gemäß aktuell gültiger Rechtsnormen und RKI-Empfehlungen wurden umgehend für alle amtlich bekannt gewordenen COVID-19-Infektionen und die ermittelten Kontaktpersonen veranlasst und umgesetzt. Mit Zunahme der Infektionsfälle insbesondere bei interfamiliären Verzweigungen im Umfeld der COVID-19-Betroffenen wurden die Maßnahmen zum Schutz und zur Vorsorge einer weiteren Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus nochmals verstärkt. Die Teams zur Kontaktnachverfolgung im Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises wurden aufgestockt und auch am Wochenende wurde mit Hochdruck daran gearbeitet, Kontaktpersonen zu erreichen und zu weiteren, individuellen Schritten zu informieren. Zudem wurden Testungen für ermittelte enge Kontaktpersonen veranlasst – konkret auch bei immobilen Personen im häuslichen Umfeld mittels eines mobilen Testteams. Es ist gegenwärtig nicht auszuschließen, dass im Verlauf dieser Woche die Meldungen von Neuinfektionen weiter ansteigen und ggf. auch weitere Maßnahmen des Infektionsschutzes ergriffen werden müssen.

Appell: Hygieneregeln einhalten, Rechtsnormen beachten

Vor diesem Hintergrund sind alle Bürgerinnen und Bürger noch einmal eindringlich dazu aufgerufen, zum Eigenschutz und Schutz für Andere bewusst sowie eigenverantwortlich zu handeln. Insbesondere ist die sogenannte „A-H-A-Regel“ einzuhalten. Dazu zählen Maßnahmen wie das Einhalten des MindestAbstandes von 1,50 m und der hinlänglich bekannten Hygienemaßnahmen wie sorgfältiges Händewaschen sowie der Husten- und Niesetikette. Darüber hinaus ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, auch Alltagsmaske genannt, insbesondere in öffentlichen Räumen und überall da, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, obligatorisch. Es gelten die aktuellen Rechtsnormen, allen voran die aktuelle Sächsische Corona Schutz-Verordnung in der Fassung vom 25.08.2020. Diese regelt in § 1, dass psychosoziale Kontakte weiterhin von jedem und in allen Lebensbereichen auf ein zwingend notwendiges Minimum zu beschränken sind. Weiterhin ist allen Betrieben, Einrichtungen, Dienstleistern, Betreibern und Veranstaltern dringend angeraten vorzuhaltende Hygienekonzepte und deren eigenverantwortliche Umsetzung vor dem Hintergrund der aktuell gültigen Anordnung von Hygieneauflagen (Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes in der Fassung vom 25.08.2020) noch einmal konstruktiv kritisch zu hinterfragen.

 

PM/SP

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