Soforthilfe-Zuschuss für Soziale Organisationen

26. Mai 2020
Neuigkeiten

Schutzschirm für die soziale Landschaft in Sachsen beschlossen

Für soziale Organisationen, die pandemiebedingt in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage geraten sind, stellt der Freistaat Sachsen insgesamt 15 Mio. Euro Soforthilfe zur Verfügung.

Ziel soll es sein, die soziale Infrastruktur in Sachsen zu erhalten und zu fördern.

Anträge zur Förderrichtlinie "Corona-Soforthilfe soziale Organisationen" können ab dem 27.05.2020 von sozialen Trägern gestellt werden, die dem Geschäftsbereich des Sächsischen Sozialministeriums zugeordnet sind. Antragsberechtigt sind insbesondere Organisationen mit folgenden Tätigkeitsschwerpunkten:

  • Träger der freien Jugendhilfe

  • Träger der Familienhilfe

  • Träger von Seniorenarbeit

  • Träger von Integrationsarbeit

  • Träger von Demokratiearbeit

  • Träger für Teilhabe von Menschen mit Behinderung

  • Träger von Leistungen in der besonderen Lebenslage Armut

  • Träger von Suchthilfeeinrichtungen

  • Träger des Verbraucherschutzes

  • Träger von Tierschutzeinrichtungen

  • Ehrenamtliches Engagement und Freiwilligendienste

  • Jugendübernachtungsstätten

  • Familienferienstätten

Eine gültige steuerliche Gemeinnützigkeitsbescheinigung ist vorzuweisen.

Die Soforthilfe wird als einmaliger Zuschuss gewährt, ist nach Anzahl der Beschäftigten gestaffelt und kann in Abhängigkeit des erklärten Liquiditätsengpasses in folgenden Höhen beantragt werden:

  • bei bis zu 5,0 Beschäftigten: bis zu 9.000 Euro

  • bei bis zu 10,0 Beschäftigten: bis zu 15.000 Euro

  • bei bis zu 25,0 Beschäftigten: bis zu 20.000 Euro

  • bei mehr als 25,0 Beschäftigten: bis zu 30.000 Euro

Einrichtungen mit Übernachtungsbetrieb können mit maximal 500 Euro pro Bett gefördert werden.

Die Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank (SAB).

Weiterführende Informationen:

Erstveröffentlichung: https://medienservice.sachsen.de/medien/news/237092

Informationen der SAB: https://www.sab.sachsen.de/förderprogramme/sie-benötigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/soforthilfe-zuschuss-soziale-organisationen.jsp

Richtlinie Corona-Soforthilfe soziale Organisationen: https://www.sab.sachsen.de/formulare/corona/richtlinie-soforthilfe-zuschuss-soziale-organisationen.pdf

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