Soforthilfe-Zuschuss für Soziale Organisationen
Für soziale Organisationen, die pandemiebedingt in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage geraten sind, stellt der Freistaat Sachsen insgesamt 15 Mio. Euro Soforthilfe zur Verfügung.
Ziel soll es sein, die soziale Infrastruktur in Sachsen zu erhalten und zu fördern.
Anträge zur Förderrichtlinie "Corona-Soforthilfe soziale Organisationen" können ab dem 27.05.2020 von sozialen Trägern gestellt werden, die dem Geschäftsbereich des Sächsischen Sozialministeriums zugeordnet sind. Antragsberechtigt sind insbesondere Organisationen mit folgenden Tätigkeitsschwerpunkten:
Träger der freien Jugendhilfe
Träger der Familienhilfe
Träger von Seniorenarbeit
Träger von Integrationsarbeit
Träger von Demokratiearbeit
Träger für Teilhabe von Menschen mit Behinderung
Träger von Leistungen in der besonderen Lebenslage Armut
Träger von Suchthilfeeinrichtungen
Träger des Verbraucherschutzes
Träger von Tierschutzeinrichtungen
Ehrenamtliches Engagement und Freiwilligendienste
Jugendübernachtungsstätten
Familienferienstätten
Eine gültige steuerliche Gemeinnützigkeitsbescheinigung ist vorzuweisen.
Die Soforthilfe wird als einmaliger Zuschuss gewährt, ist nach Anzahl der Beschäftigten gestaffelt und kann in Abhängigkeit des erklärten Liquiditätsengpasses in folgenden Höhen beantragt werden:
bei bis zu 5,0 Beschäftigten: bis zu 9.000 Euro
bei bis zu 10,0 Beschäftigten: bis zu 15.000 Euro
bei bis zu 25,0 Beschäftigten: bis zu 20.000 Euro
bei mehr als 25,0 Beschäftigten: bis zu 30.000 Euro
Einrichtungen mit Übernachtungsbetrieb können mit maximal 500 Euro pro Bett gefördert werden.
Die Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank (SAB).
Weiterführende Informationen:
Erstveröffentlichung: https://medienservice.sachsen.de/medien/news/237092
Informationen der SAB: https://www.sab.sachsen.de/förderprogramme/sie-benötigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/soforthilfe-zuschuss-soziale-organisationen.jsp
Richtlinie Corona-Soforthilfe soziale Organisationen: https://www.sab.sachsen.de/formulare/corona/richtlinie-soforthilfe-zuschuss-soziale-organisationen.pdf
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