Soforthilfe-Zuschuss "Härtefälle Kultur"
Mit der Richtlinie »Corona - Härtefälle Kultur« werden freie Träger im Bereich Kunst und Kultur in der Corona-Pandemie unterstützt. Der Zuschuss beträgt bis zu 10.000 Euro, bei Darlegung eines höheren Bedarfes mittels eines qualifizierten Liquiditätsplans können bis zu 50.000 Euro ausgereicht werden.
Mit dem Zuschuss unterstützt der Freistaat Sachsen freie Träger im Bereich Kunst und Kultur, die infolge amtlicher Maßnahmen während der Corona-Pandemie mit Einschränkungen konfrontiert sind, die sich auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dieser Träger auswirken.
Antragsberechtigt sind
gemeinnützig anerkannte freie Träger/juristische Personen des Privatrechts im Bereich Kunst und Kultur (u. a. kulturelle Vereine) sowie
freie Träger/juristische Personen des Privatrechts im Bereich Kunst und Kultur ohne anerkannte Gemeinnützigkeit,
die satzungsgemäß in einem der folgenden Bereiche der Förderung von Kunst und Kultur tätig sind:
Bibliotheken, Literatur
Bildende Kunst
Darstellende Künste
Film
Heimat- und sonstige Kulturpflege, einschließlich Festivals
Kulturelle Bildung
Museen, Sammlungen, Ausstellungen
Musik
Soziokultur
Zoologische und Botanische Gärten, Landschaftspark
Antragsstellung:
für 2020 - bis 31.12.2020
für 2021 - ab 01.01.2021 bis 20.11.2021
Weitere Informationen:
Medienservice Sachsen Erstveröffentlichung
SAB Soforthilfe-Zuschuss Härtefälle Kultur
Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de
Beratungs-Hotline: 0351 4910-1100
(Mo-Fr von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
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