Soforthilfe-Zuschuss "Härtefälle Kultur"

10. November 2020
Neuigkeiten

Sachsen verlängert und erweitert Soforthilfe-Programm für Kultureinrichtungen bis zum 31. Dezember 2021

Mit der Richtlinie »Corona - Härtefälle Kultur« werden freie Träger im Bereich Kunst und Kultur in der Corona-Pandemie unterstützt. Der Zuschuss beträgt bis zu 10.000 Euro, bei Darlegung eines höheren Bedarfes mittels eines qualifizierten Liquiditätsplans können bis zu 50.000 Euro ausgereicht werden.

Mit dem Zuschuss unterstützt der Freistaat Sachsen freie Träger im Bereich Kunst und Kultur, die infolge amtlicher Maßnahmen während der Corona-Pandemie mit Einschränkungen konfrontiert sind, die sich auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dieser Träger auswirken.

Antragsberechtigt sind

  • gemeinnützig anerkannte freie Träger/juristische Personen des Privatrechts im Bereich Kunst und Kultur (u. a. kulturelle Vereine) sowie

  • freie Träger/juristische Personen des Privatrechts im Bereich Kunst und Kultur ohne anerkannte Gemeinnützigkeit,

die satzungsgemäß in einem der folgenden Bereiche der Förderung von Kunst und Kultur tätig sind:

  • Bibliotheken, Literatur

  • Bildende Kunst

  • Darstellende Künste

  • Film

  • Heimat- und sonstige Kulturpflege, einschließlich Festivals

  • Kulturelle Bildung

  • Museen, Sammlungen, Ausstellungen

  • Musik

  • Soziokultur

  • Zoologische und Botanische Gärten, Landschaftspark

Antragsstellung:
für 2020 - bis 31.12.2020
für 2021 - ab 01.01.2021 bis 20.11.2021

Weitere Informationen:

Medienservice Sachsen Erstveröffentlichung

SAB Soforthilfe-Zuschuss Härtefälle Kultur 

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