Staatsminister Schmidt besuchte Stollberg

11. August 2022
Neuigkeiten

Minister hatte zwei Fördermittelbescheide für städtebauliche Maßnahmen im Gepäck.

Bei seinem Besuch in Stollberg (Erzgebirgskreis) hat Staatsminister Thomas Schmidt heute (11. August 2022) zwei Förderbescheide an den Oberbürgermeister der Stadt, Marcel Schmidt, übergeben. »Stollberg ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie die Fördermittel, die der Freistaat Sachsen gemeinsam mit EU und Bund bereitstellt, positive Wirkungen entfalten. Die Stadt ist in den vergangenen drei Jahrzehnten deutlich schöner und lebenswerter geworden, das war bei dem Besuch heute sehr eindrucksvoll zu sehen«, so der Minister.

Projekt für nachhaltige soziale Stadtentwicklung

164 000 Euro erhält die Stadt aus dem Programm »Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF Plus 2021 - 2027«. Die Mittel sollen die Stadt dabei unterstützen, mehrere soziale Projekte im Fördergebiet »Innenstadt und Hufeland-Gebiet« bis zum Ende des Jahres 2023 fortzusetzen. Dazu gehören die Arbeit des Quartiermanagements sowie die Projekte »Adventure-Team«, »up-cycling«, »Selbstbewusstsein stärken« und »3D-Druckwerkstatt«. Der Fördersatz beträgt 85 Prozent. Für die Zeit nach 2023 wird die Stadt Stollberg ein gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept (GIHK) erstellen, das dann die Grundlage für eine weitere Förderung sein kann.

Projekt für Innenstadtinitiative

Einen weiteren Bescheid über 40 000 Euro erhält die Stadt Stollberg als federführende Kommune des »Innenstadtnetzwerks Sachsen« aus dem Programm »Besondere Regionale Initiativen« (FRL RegIn) für das Vorhaben »Innenstädte – lebendig, aktiv und zukunftsorientiert«. Mit Hilfe der bis Juni 2024 laufenden Förderung soll das Netzwerk ausgebaut sowie inhaltlich und organisatorisch weiterentwickelt werden. Ziel ist es, das Innenstadtnetzwerk Sachsen als wichtigen Ansprechpartner für Kommunen, Interessenvertreter und Unternehmen zu etablieren.

Handlungsfelder des Netzwerks sind Aufbau und Finanzierung von City-Managements, der öffentliche Raum als lebendige Baukultur der sächsischen Innenstädte, die Entwicklung von Ideen und Konzepten gegen gewerblichen Leerstand, die digitale Innenstadt, Mobilität und Erreichbarkeit sowie Wohnen in den Innenstädten.

Das Netzwerk hat sich im Jahr 2018 gegründet. Neben der Stadt Stollberg als federführender Kommune gehören ihm Rodewisch, Grimma, Burgstädt, Annaberg-Buchholz, Frankenberg, Zschopau und Brandis an. Weitere Gemeinden haben bereits Interesse an einer Mitarbeit bekundet. Mit der Förderung wird ein Beschluss des 2. Runden Tisches »Wirtschafts- und Lebensraum Innenstadt« vom 17. Januar 2022 umgesetzt, das Innenstadtnetzwerk bei seiner Arbeit zur Belebung der Innenstädte zu unterstützen.

Hintergrund: Programme der Städtebauförderung

Mit den Programmen der Städtebauförderung unterstützen Bund und Freistaat seit 1991 die Städte und Gemeinden dabei, städtebauliche Missstände und Funktionsverluste zu beseitigen oder zu vermindern. Verteilt sind die Mittel der Städtebauförderung auf die drei Programme »Lebendige Zentren«, »Sozialer Zusammenhalt« und »Wachstum und nachhaltige Erneuerung«. Mit ihrer Hilfe können Gebäude wie zum Beispiel Wohnhäuser, Museen, Denkmalobjekte, Rathäuser oder Schlösser saniert und für eine neue Nutzung vorbereitet, Gemeinwohleinrichtungen wie Kitas oder Schulen erneuert oder neu errichtet, aber auch Straßen, Wege und Plätze neugestaltet werden. Seit dem Jahr 2020 sind auch städtebauliche Maßnahmen umzusetzen, die dem Klimaschutz oder der Klimaanpassung dienen.

Rund 6,2 Milliarden Euro haben Bund und Freistaat seit dem Jahr 1991 für die Städtebauförderung bereitgestellt. Auch für das Programmjahr 2022 stellen Bund und Land zu gleichen Teilen rund 149 Millionen Euro zur Verfügung. Untersuchungen haben ergeben, dass jeder Euro Förderung private oder öffentliche Investitionen in sieben- bis achtfacher Höhe auslöst.

Der Freistaat Sachsen unterstützt die Stadtentwicklung darüber hinaus mit Mitteln der EU, und zwar aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Dabei sind die Mittel aus dem EFRE für Investitionen gedacht, die benachteiligte Stadtquartiere aufwerten. In der noch bis 2027 laufenden Förderperiode stehen dafür einschließlich der Kofinanzierung durch Landesmittel fast 200 Millionen Euro bereit. Aus dem ESF werden, ebenfalls ergänzt Mittel des Freistaates bis zum Jahr 2027 42,5 Millionen Euro eingesetzt. Mit ihnen unterstützt der Freistaat den laufenden Betrieb sozialer Einrichtungen in den betroffenen Stadtteilen.

 

PM SMR /SP

Impressionen vom Ministerbesuch

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