Staatsregierung verlängert Sächsische Corona-Schutzverordnung
Im Rahmen ihrer Kabinettssitzung am 24. Mai 2022 hat die sächsische Staatsregierung beschlossen, die geltende Corona-Schutzverordnung bis zum 18. Juni 2022 zu verlängern.
Die bisherigen Basisschutzmaßnahmen gelten somit im Wesentlichen fort. Zu einer Änderung kommt es lediglich im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs: Anstelle der bisherigen Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske muss hier ab dem 28. Mai 2022 nur noch ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Das Kontroll-, Service-, Fahr- und Steuerpersonal ist auch weiterhin lediglich dann zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet, wenn geschäftsbedingt physischer Kontakt zu anderen Personen besteht.
Die neue Verordnung steht zeitnah unter dem folgenden Link zur Verfügung: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
Der Erzgebirgskreis informiert zu COVID-19 auf www.erzgebirgskreis.de/coronavirus