Start für den digitalen Corona-Impfnachweis in Sachsen

16. Juni 2021
Neuigkeiten

Das Angebot in den Impfzentren besteht nur tagesaktuell für die jeweils verabreichten Impfungen, Nachtragungen sind dort nicht möglich.

In den Impfzentren in Belgern, Zwickau, Riesa, Borna, Kamenz und Pirna erhalten ab sofort vollständig Geimpfte die Zertifikate für den digitalen Impfnachweis. Die weiteren Impfzentren folgen im Laufe dieser Woche. Dafür wird zusätzliches Personal in den Impfzentren eingesetzt. Für die Bürgerinnen und Bürger ist das Angebot kostenlos. Das Angebot in den Impfzentren besteht nur tagesaktuell für die jeweils verabreichten Impfungen, Nachtragungen sind dort nicht möglich.

Dazu erklärt Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche und freiwillige Möglichkeit, um Impfungen zu dokumentieren. Geimpfte können sich damit Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff auch personalisiert bequem auf ihr Smartphone speichern. Dies kann im Alltag vieles erleichtern. Ich freue mich sehr, dass wir in Sachsen frühzeitig dieses Angebot zur Verfügung stellen können und danke allen Beteiligten für die schnelle Umsetzung. Wichtig ist aber: Die Impfzentren können bereits früher verabreichte Impfungen nicht nachträglich digital erfassen, dies ist aus medizinrechtlichen Gründen nicht möglich. In diesem Fall sind die Apotheken der richtige Ansprechpartner.«

Seit Montag, 14. Juni 2021, können sich bereits zuvor vollständig Geimpfte in vielen Apotheken deutschlandweit den digitalen Nachweis einer vollständigen Impfung nachträglich ausstellen lassen. Auch bei Ärzten soll die Ausstellung des digitalen Corona-Impfpasses bald möglich sein, teilnehmende Ärzte können dies auch rückwirkend anbieten.

Für den digitalen Impfpass sind folgende Daten erforderlich: Name, Vorname, Geburtsdatum, Impfzentrum, Tag der 1. und 2. Impfung sowie Impfstoff. Zur Erstellung des COVID-19-Impfzertifikats übermittelt das Impfzentrum, Arztpraxen oder Apotheken die notwendigen personenbezogenen Daten an das Robert Koch-Institut (RKI), das das COVID-19-Impfzertifikat technisch generiert. Das RKI ist befugt, die zur Erstellung und Bescheinigung des COVID-19-Impfzertifikats erforderlichen personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

Nach Eingabe oder Übernahme der Daten wird ein 2D-Barcode (QR-Code) erstellt, den die Nutzer direkt abscannen können oder auf einem Papierausdruck mitbekommen und später über kostenlos zur Verfügung gestellte Apps (u.a. auch die Corona-Warn-App des Bundes oder »CovPass« des RKI) einscannen können. Die App speichert die Impfbescheinigung lokal auf dem Smartphone. Auch ein Vorzeigen des QR-Codes auf Papier ist aber möglich. Der »gelbe« Impfausweis kann ebenfalls weiterhin vorgezeigt werden, um eine vollständige Impfung zu belegen.

Hintergrund

Die EU-Länder und das EU-Parlament hatten sich kürzlich auf Details eines europaweiten Zertifikats geeinigt, mit dem man Impfungen, Tests und überstandene Covid-19-Erkrankungen nachweisen kann. Dies soll auch Reisen erleichtern. Dabei geht es um eine Ergänzung des weiter verwendbaren gelben Impfheftes.

www.coronavirus.sachsen.de

PM SMS 16.06.2021/AB

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