Start für die Beseitigung von Straßenschäden im Erzgebirgskreis
Wie bereits in der Pressemitteilung vom 26.02.2021 festgestellt, stellen die so genannten Frühjahrsschäden für sämtliche Verkehrsteilnehmer, aber auch für Anwohner, ein jährliches Ärgernis dar und sind so - verständlicherweise - Anlass vieler Beschwerden gegenüber der Landkreisverwaltung.
Dass jene Schäden, gerade nach Wintereinbrüchen, gehäuft und massiv zutage treten, liegt einerseits an den für unsere Region typischen Frost-/Tauwechseln, andererseits jedoch auch an einer Vielzahl von Straßenabschnitten, insbesondere auf Staats- und Bundesstraßen, welche sich grundsätzlich in einem schlechten Erhaltungszustand befinden. Aus diesem Grund trifft der Begriff „Winterschadensbeseitigung“ nicht den eigentlichen Kern. Der Aufwand der Landkreisverwaltung zur Beseitigung dieser Schäden erhöht sich mit dem zunehmenden Umfang an Straßen, die grundsätzlich einen ungenügenden Erhaltungszustand aufweisen.
An dieser Stelle sei nochmals erwähnt, dass der Erzgebirgskreis nur für seine Kreisstraßen vollumfänglich selbst zuständig ist, dahingehend also sowohl für den grundhaften Straßenbau, für die Erneuerung als auch für Unterhaltung und Instandsetzung. Hingegen obliegen dem Erzgebirgskreis für den Bereich der Bundes- und Staatsstraßen nur die Aufgaben der Unterhaltung und kleineren Instandsetzungen. Er hat also weder die finanzielle noch die gesetzliche Zuständigkeit für den grundhaften Ausbau oder die Erneuerung dieser Straßen, hat aber die Folgen der Unterlassung durch zusätzlichen Aufwand bei der notdürftigen Flickung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu tragen.
Eine klare zeitlich fest definierte Rang- und Reihenfolge für diese Arbeiten lässt sich allerdings schwer festlegen. Die in den Straßenmeistereien vorhanden Arbeitspläne unterliegen vielerlei Zwängen. Diese sind zum Großteil wetterbedingt. Denn selbst bei vormittägigen Sonnenschein sind Straßenbelagstemperaturen oft noch bis in die Mittagsstunden unter 5 Grad Celsius keine Seltenheit. Eine Flickung, die nicht nur tiefe Schlaglöcher von 10 cm erfasst, würde nur von kurzer Lebensdauer sein.
Anderseits müssen die Arbeitskolonnen der Straßenmeistereien z. B. durch die kurzfristige Freigabe landwirtschaftlicher Flächen für die Beräumung von Schneezäunen oder auch für die Beseitigung von Gefahrenquellen eingesetzt bzw. schnell umgesetzt werden.
Die Straßenbauverwaltung wird abhängig von den Witterungsverhältnissen nun beginnen die Straßenschäden im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu beheben, die Reihenfolge ist allerdings u. a. abhängig von Sperrungen und Umleitungsstrecken.
SP/PM