Starthilfezuschuss für neue Initiativen und junge Vereine

11. Februar 2021
Neuigkeiten

Mikro-Förderung im kommunalen Raum

Die Stiftung Mitarbeit vergibt Starthilfezuschüsse an neue Initiativen und junge Vereine, vorwiegend im kommunalen Raum, die sich zum Ziel gesetzt haben sich aktiv an Gemeinschaftsaufgaben zu beteiligen und demokratische Mitverantwortung zu übernehmen.

Inhaltlich liegt der Fokus darauf, beispielhaft aufzuzeigen, wie Zusammenschlüsse von Menschen das Leben in unserer Gesellschaft in den Bereichen Soziales, Politik, Kultur, Umwelt und Bildung jenseits von Schule mitgestalten können.

Die formlos und unbürokratisch vergebenen Mikro-Förderungen sollen den vor allem in der Gründungsphase oft benötigten finanziellen Impuls für einen erfolgreichen Start geben. Jährlich werden auf diesem Weg im Durchschnitt ca. 50 bürgerschaftliche Initiativen gefördert.

Ein und dieselbe Aktion / Initiative kann in der Regel nur einmal mit einem Betrag von bis zu 500 Euro gefördert werden. Die Förderanträge sind schriftlich per Post zu den Antragsfristen 22. Februar, 31. Mai, 16. August und 2. November 2021 einzureichen.

Detailinformationen zur Förderung

 

wu

 

 

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