Statement der Landkreisverwaltung zur vermeintlichen Schließung des „Waldcafé´s“

02. Mai 2023
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Imbiss von "Kaffee-Kurt" am "Grünen Graben" zwischen den Marienberger Ortsteilen Kühnhaide und Pobershau derzeit geschlossen.

Das Landratsamt Erzgebirgskreis hat die seit dem vergangenen Wochenende vor allem im Bereich der sozialen Medien kursierende Verlautbarung des Betreibers des „Waldcafé´s“ („Kaffee Kurt“), Steffen Konkol, mit einiger Verwunderung zur Kenntnis genommen. Tatsächlich stand das für die Überwachung aller Lebensmittelunternehmen im Landkreis zuständige Fachreferat im Landratsamt – das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) – seit Längerem in Kontakt mit dem Betreiber des „Waldcafé´s“, um gemeinsam nach Möglichkeiten einer rechtskonformen Betreibung des Imbissbetriebs zu suchen. Hieran wirkten zuletzt auch andere Akteure wie z. B. die Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Marienberg, der Tourismusverband Erzgebirge oder auch die Industrie- und Handelskammer mit. Leider ist es trotz intensiver Bemühungen aller Beteiligter bislang nicht gelungen, eine tragfähige Lösung zu finden, sodass Herr Konkol sich letztlich dazu entschieden hat, seinen üblicherweise am 1. Mai startenden Imbissbetrieb nicht wiederaufzunehmen.

Landratsamt setzt EU-Recht um

Allerdings sei an dieser Stelle klargestellt, dass es Seitens des LÜVA im Erzgebirgskreis keinen Bescheid gegeben hat, der die Betriebsschließung anordnet. Vielmehr wurden dem Betreiber des „Waldcafé´s“ letztmals im Dezember 2022 ausführlich und in schriftlicher Form die nach EU-Recht erforderlichen „Mindestanforderungen für das Betreiben eines Lebensmittelunternehmens mit festem Standort“ aufgezeigt. Maßgeblich ist die Verordnung (EG) Nr. 852/2004. Nach dieser Rechtsgrundlage müssen u. a. folgende Dinge bzw. Einrichtungen vorhanden sein:

  • entsprechend ausgestattete Räumlichkeiten (Fußboden, Wände, Decke),

  • eine Toilette für das Personal mit Wasserspülung und Kanalisationsanschluss (ggf. ist auch eine abflusslose Grube möglich),

  • genügend Handwaschbecken mit fließend Kalt- und Warmwasser (auch an der Toilette),

  • geeignete Vorrichtungen zum Reinigen und Lagern von Arbeitsgeräten und Ausrüstungsgegenständen,

  • geeignete Vorrichtungen zum Waschen von Lebensmitteln.

Kurzum: Es muss vom Betreiber eines „Lebensmittelunternehmens mit festem Standort“ dafür Sorge getragen werden, dass jegliche nachteilige Beeinflussung der verwendeten Lebensmittel ausgeschlossen ist.

 

Diese rechtlichen Vorgaben gelten bereits seit vielen Jahren, weshalb Seitens der Landkreisverwaltung selbstkritisch eingeräumt werden muss, dass sich die in der Vergangenheit in diesem konkreten Einzelfall ausgehandelten Kompromiss- und Übergangslösungen als nicht tragfähig erwiesen haben. Auch unter dem Eindruck vergleichbarer Fälle in der jüngeren Vergangenheit setzt das LÜVA im Erzgebirgskreis die o. g. Vorgaben nunmehr auch im Fall des „Waldcafé´s“ konsequent durch, wissend, dass dies faktisch das Ende der bisher geduldeten Geschäftstätigkeit am Standort im Naturschutzgebiet „Grüner Graben“ bedeutet.

 

Allerdings muss in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen werden, dass Herrn Konkol die o. g. Auflagen spätestens seit dem Jahr 2020 bekannt waren. So wurde der Betreiber im Rahmen von Kontrollen mehrfach aufgefordert, die Gesamtsituation vor Ort an die lebensmittelrechtlichen Vorgaben der genannten EU-Verordnung anzupassen. Dies geschah nicht. Allerdings ruhte der Geschäftsbetrieb des „Waldcafé´s“ in den Jahren 2020 und 2021 weitestgehend – weshalb ein Einschreiten des LÜVA im Erzgebirgskreis zunächst nicht geboten war. Zugleich wurde Herrn Konkol aber durch das Landratsamt mitgeteilt, dass sich der Betreiber melden muss, falls er beabsichtigt seinen Geschäftsbetrieb wiederaufzunehmen. Auch dies erfolgte jedoch nicht, weshalb das LÜVA im Erzgebirgskreis im Jahr 2022 erst über einen Zeitungsartikel davon Kenntnis erlangte, dass der Imbiss „Waldcafé“ zwischenzeitlich wieder betrieben wurde. Eine Vor-Ort-Kontrolle ergab schließlich, dass sich an den Gegebenheiten nichts geändert hatte und die lebensmittelrechtlichen Vorgaben nach wie vor nicht erfüllt wurden. Hierüber verzeichnete das Amt zudem Bürgerbeschwerden etwa bezüglich hinterlassener Exkremente im Umfeld des „Waldcafé´s“ – ein Fakt, den auch Herr Konkol bestätigte.

 

Wie bereits Eingangs geschildert war das LÜVA im Erzgebirgskreis seither – d. h. seit Mitte des Jahres 2022 – bestrebt, Lösungen etwa in Gestalt einer Standortverlagerung zu finden. Diese Bemühungen blieben bekanntlich erfolglos, was wir als Landkreisverwaltung insbesondere auch mit Blick auf die Attraktivität des Wanderwegnetzes der Tourismusregion „Grüner Graben“ ausdrücklich bedauern. Gleichwohl gibt uns der rechtliche Rahmen hierzu keine Möglichkeit und auch ein etwaiger Bestandsschutz kommt hier nicht zum Tragen. Nichtsdestotrotz bleiben wir mit dem Betreiber des „Waldcafé´s“ sowie den weiterhin involvierten Akteuren im Gespräch, um ggf. doch noch eine Lösung für den Weiterbetrieb an anderer Stelle oder in einem anderen Format zu finden.

 

PM/SP

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