Tschechische Republik verhängt Ausnahmezustand und beschränkt grenzübergreifenden Verkehr
Laut Mitteilung des Auswärtigen Amtes hat die Tschechische Republik aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 für zunächst 30 Tage den Ausnahmezustand verhängt mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens wie der Schließung aller öffentlicher Einrichtungen, von Restaurants und Gaststätten zwischen 20 und 6 Uhr sowie des Verbots von Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen. Der öffentliche Verkehr wird eingeschränkt.
Ab dem 14. März 2020 0:00 Uhr gilt ein grundsätzliches Einreiseverbot für alle Personen, die aus besonders betroffenen Gebieten wie auch Deutschland einreisen wollen. Tschechische Staatsangehörige und Ausländer mit Aufenthaltstitel in Tschechien sind ausgenommen, müssen aber mit Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Quarantänemaßnahmen rechnen und dürfen nicht wieder in Risikoländer ausreisen.
Die Ausreise von Reisenden aus Tschechien ist weiterhin möglich. Für Grenzpendler gelten Sonderregelungen. Hierzu informiert das tschechische Innenministerium.
Tschechien führt Grenzkontrollen ein. Für den grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland sind nur noch die Grenzübergangsstellen Breitenau, Schirnding, Waidhaus, Furth i.W., Reitzenhain, Bayr. Eisenstein und Philippsreuth geöffnet. Für den Flugverkehr ist nur der Flughafen Prag geöffnet.
Der Bahn-, Schiffs- und regelmäßige Busverkehr nach Deutschland wird eingestellt. Die Ausreise kann nur noch mit Verkehrsmitteln, in denen maximal 9 Personen befördert werden oder mit unregelmäßig verkehrenden Sonderbussen erfolgen.
Weitergehende Informationen erteilt das Auswärtigen Amt sowie das Innenministerium der Tschechischen Republik.
SP