Übernachtungen ab Sonnabend uneingeschränkt möglich
Die bisherige Regelung, dass Einreisende aus innerdeutschen Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko in Sachsen durch Beherbergungsstätten nicht mehr beherbergt werden dürfen, wird aus der Corona-Schutz-Verordnung gestrichen. Ab Sonnabend, dem 17. Oktober, sind Übernachtungen in sächsischen Beherbergungsstätten wieder uneingeschränkt möglich.
Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Es gibt kein Indiz dafür, dass sich die Coronavirus-Infektion überdurchschnittlich über Aufenthalte in Hotels und Pensionen verbreitet. Es geht auch darum, die Akzeptanz in der Bevölkerung für die bestehenden Regeln und Maßnahmen aufrecht zu erhalten. Das Beherbergungsverbot hat sich in der Praxis nicht bewährt und darum haben wir entschieden, es zu streichen.«
PM SMS/AB