UPDATE: Corona-Soforthilfe für Sportvereine
Mit Wirkung zum 22.04.2020 ist die „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuschüssen zur Existenzsicherung von Sportvereinen und Darlehen zu Sicherung der Liquidität [...]“ in Kraft getreten. Ziel ist die Unterstützung von Sportvereinen und andere, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Der Freistaat Sachsen hilft hier mit insgesamt 20 Millionen Euro.
Diese Richtlinie ist der erste auf den Weg gebrachte Bestandteil des beschlossenen Maßnahmepakets zur Unterstützung von Vereinen und Institutionen in den Bereichen Soziales, Sport, Kultur, Umwelt und Landwirtschaft.
Voraussetzungen
der Sportverein / Verband ist zum 15. März 2020 ordentliches Mitglied (laut Satzung) im Landessportbund Sachsen
die Gemeinnützigkeit ist anerkannt
der Vereinssitz befindet sich im Freistaat Sachsen
Den Zuschuss
können Sie über den Landessportbund beantragen
die Einmalzahlung wird zur Existenzsicherung , in Abhängigkeit von dem Bedarf, der zur Deckung der allgemeinen Betriebskosten erforderlich ist, gewährt
die mögliche Höhe beträgt minimal 1.000 EUR bis maximal 10.000 EUR
Das Darlehen
können Sie bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB ) beantragen
dient zur Liquiditätssicherung
kann in einer Höhe von bis zu maximal 5 % des Jahresumsatzes 2019, jedoch minimal 5.000 EUR bis max. 350.000 EUR beantrag werden (in Ausnahmefällen bis 500.000 EUR)
weiterführende Links:
Landessportbund Sachsen – Antragsformular Zuschuss
SAB – Informationen Sofort-Hilfe Darlehen-Sport
Sächsischen Staatsministeriums des Inneren – Richtlinie
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Sportfoerderrichtlinie_SMI_2020-04-22.pdf
dr