Vegetationszeit hat begonnen

05. März 2021
Neuigkeiten

Seit 1. März 2021 ist Beseitigung von Gehölzern verboten | Antrag auf Beifreiung zur Fällung von Gehölzern steht zum Download zur Verfügung

Die untere Naturschutzbehörde des Erzgebirgskreises informiert:

Mit dem 01.03.2021 hat die diesjährige Vegetationszeit begonnen.
Damit kommt der § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSchG) zur Anwendung.
Nachdem ist es verboten, Bäume die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.
Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Sowohl Fällungen als auch starker Rückschnitt/Einkürzung von Laub- und Nadelgehölzen  sind im Zeitraum vom 01. März bis zum 30. September grundsätzlich verboten.
Nur in begründeten Ausnahmefällen und beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann von den oben aufgeführten Verboten eine Befreiung durch die untere Naturschutzbehörde mittels kostenpflichtigem Bescheid erfolgen. Das entsprechende Formular können Sie hier abrufen.

Weitere Informationen dazu erteilen die Mitarbeiter*innen des Sachgebietes Naturschutz/Landwirtschaft über folgende Kontaktdaten

E-Mail: naturschutz@kreis-erz.de
Tel.: 03735 6016216

 

SJ

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