Verbot des Verbrennens pflanzlicher Abfälle

05. April 2024
Neuigkeiten

Öffentliches Informationsschreiben des Landratsamtes Erzgebirgskreis als untere Abfallbehörde

Am 22.03.2019 ist das Gesetz über die Kreislaufwirtschaft und den Bodenschutz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz - SächsKrWBodSchG) in Kraft getreten. Gleichzeitig ist die Pflanzenabfallverordnung vom 25.09.1994 (SächsGVBl. S 1577) außer Kraftgetreten.
Die  bisher  bestehende  Ausnahmeregelung,  der  Beseitigung  von  pflanzlichen  Abfällen  aus  nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken unter bestimmten Voraussetzungen  ist damit weggefallen und ein Verbrennen dieser Abfälle nicht mehr zulässig.
 
Nach  den  Regelungen  des  Kreislaufwirtschaftsgesetzes  (KrWG)  vom  24.02.2012  (BGBl. I  S. 212),sind pflanzliche Abfälle, wie alle anderen Abfälle, vorrangig zu verwerten (§ 7 Abs. 2 KrWG). Abfälle,die nicht verwertet werden, sind ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu beseitigen(§ 15  KrWG).  Die  Beseitigung  darf  grundsätzlich  nur  in  dafür  zugelassenen  Anlagen  (§ 28  KrWG) erfolgen.  
 
Pflanzliche Abfälle aus privaten Haushalten müssen dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (§ 17 Abs. 1 KrWG), hier dem Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen, überlassen werden, wenn sie nicht auf dem Grundstück auf dem sie angefallen sind, verwertet werden können (z. B. Kompostierung). Hierfür stehen umfangreiche und flächendeckende Entsorgungsmöglichkeiten in Form  von  Wertstoffhöfen,  Grünschnittsammelplätzen  oder  die  Nutzung  der  Biotonne  zur  Verfügung.
 
Regelungen für Feuer nach § 15 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) sowie für Lager- oder Traditionsfeuer in Zuständigkeit der Kommunen als Ortspolizeibehörden bleiben hiervon unberührt.  
 

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde zur Verfügung.
 
Kontakt:


Landratsamt Erzgebirgskreis; Sachgebiet Abfallrecht, Altlasten, Bodenschutz
Postanschrift:  Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz  

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