Vergleich zur Schadenersatzklage des Erzgebirgskreises geschlossen

28. September 2022
Neuigkeiten

Streitparteien hatten sich nach intensiven Verhandlungen geeinigt. Seit 2019 laufendes Verfahren damit beendet.

Die Mitglieder des Kreistages wurden im Rahmen der gestrigen Sitzung (28.09.2022) über den Vergleich informiert, der zur Schadenersatzklage des Erzgebirgskreises gegen das mit der Planung und Bauüberwachung zum Verwaltungsneubau und zur Sanierung des Dienstgebäudes Paulus-Jenisius-Str. 24 in Annaberg-Buchholz beauftragten Ingenieurbüros gemäß Beschluss des Kreis- und Finanzausschusses vom 20.06.2022 geschlossen wurde und der inzwischen rechtswirksam ist.


Am 13.03.2019 hatte der Kreistag des Erzgebirgskreises beschlossen, einen Teil der dem Landkreis bei der Umsetzung des Bauvorhabens entstandenen Mehrkosten vom beauftragten Ingenieurbüro mit einer Schadensersatzklage zurückzufordern. Die Klageschrift, welche u. a. wegen mangelhafter Planungs- und Bauüberwachungstätigkeit des Ingenieurbüros eine Forderung von insgesamt 718.463,39 EUR zzgl. Zinsen begründete, wurde am 28.06.2019 beim Landgericht Chemnitz einge-reicht. Im Prozessverlauf hat das Landgericht am 23.04.2020 festgelegt, das Ursprungsverfahren in zwei Verfahren aufzuteilen, konkret in ein Verfahren „Planungs- und Bauüberwachungsmängel“ und in ein Verfahren „Ansprüche aus Bauzeitverzögerung“.


Im Verfahren „Ansprüche aus Bauzeitverzögerung“ wurden dem Landkreis vom Landgericht Chem-nitz am 26.03.2021 erstinstanzlich 85.895,74 EUR zzgl. Zinsen zugesprochen. Das entsprach nur knapp 25 Prozent der Klageforderung, weil ausschließlich der dem Landkreis im Jahr 2011 ent-standenen Schadens berücksichtigt und der aus den Winterschutzmaßnahmen im Winter 2012/13 resultierende Schaden nicht anerkannt wurde. Deshalb entschied der Kreis- und Finanzausschuss des Erzgebirgskreises am 26.04.2021 gegen das Urteil des Landgerichtes Chemnitz vom 26.03.2021 vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden in Berufung zu gehen.


Die Verhandlung vor dem OLG fand am 20.05.2022 statt. Mit Verweis auf die aus dem Erfordernis umfangreicher Beweisaufnahmen und daraus resultierenden erheblichen Gerichts-, Sachverstän-digen- und Anwaltskosten empfahl der Senat eindringlich einen Vergleich, am besten unter Einbe-ziehung des vor dem Landgericht Chemnitz noch offenen Verfahrens „Planungs- und Bauüberwa-chungsmängel“. Nach intensiver Verhandlung einigten sich beide Parteien auf einen (zunächst wi-derruflichen) Vergleich zum Abschluss beider anhängiger Verfahren. Wesentlichster Bestandteil des Vergleichs ist die Zahlung von 400.000,00 EUR an den Landkreis (die im Rahmen eines ersten Teilvergleichs vom 11.06.2020 zu einem Paket kleinerer Ansprüche bereits gezahlten 17.881,80 EUR werden dabei nicht angerechnet).


Nachdem der Kreis- und Finanzausschuss dem Vergleich am 20.06.2022 zugestimmt hat, sind die genannten Schadenersatzverfahren mit dem am 09.09.2022 zu verzeichnenden Zahlungs-eingang der 400.000,00 EUR beim Landkreis erledigt.

 

SP

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