Verkauf der Forderungen gegen die Greensill Bank AG abgeschlossen

28. September 2022
Neuigkeiten

Kreistag wurde informiert, dass die Forderung damit auf den Käufer übergegangen ist.

Angesichts des zu erwartenden langjährigen Insolvenzverfahrens hatte der Kreis- und Finanzausschuss gegenüber der Kreisverwaltung angeregt, bei etwaigen Angeboten zu einem Forderungskauf deren Vorteilhaftigkeit ernsthaft zu überprüfen sowie interessenwahrend zu verhandeln und insoweit einen Verkauf der bereits abgeschriebenen 5-Mio.-EUR-Forderung vorzubereiten.

Der Kreistag des Erzgebirgskreises hat im Ergebnis entsprechender Verhandlungen angesichts der grundsätzlichen Unsicherheiten des Insolvenzverfahrens und insbesondere wegen der durch die aktuelle Inflation bzw. Zinsentwicklung zunehmenden Gefahr eines weiteren Werteverfalls am 06. Juli 2022 in nichtöffentlicher Sitzung mehrheitlich den Verkauf der Forderung gegen die Greensill Bank an eine Investmentgesellschaft mit Sitz in Luxemburg beschlossen.

Mit Datum vom 14. September 2022 konnte der endgültige Kauf- und Abtretungsvertrag geschlossen werden. Die Kaufpreiszahlung in Höhe einer der aktuellen Situation angemessenen und vom Kreistag in seinem Beschluss bestätigten Quote des Forderungsbetrages wurde am 16. September 2022 auf dem Konto des Erzgebirgskreises vereinnahmt. Die Forderung ist damit auf den Käufer übergegangen. Der Erzgebirgskreis ist im Ergebnis nicht mehr Gläubiger im Insolvenzverfahren gegen die Greensill Bank AG.

 

SP

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