Verkehrsinfrastruktur im Fokus
Im Rahmen zweier Kreisstraßenbereisungen verschafft sich Landrat Rico Anton im Rahmen einer Befahrung einen umfassenden Überblick über den Zustand der Kreisstraßen bzw. der Verkehrsinfrastruktur im Erzgebirgskreis insgesamt. Gemeinsam mit Rico Ott, Leiter der Abteilung 3 für Umwelt, Verkehr und Sicherheit sowie mit Thomas Bretschneider, Leiter des Referats Straßen, werden zunächst am 18. September 2023 zahlreiche Bau- und Sanierungsmaßnahmen an den Kreisstraßen der Region bereist.
Im ersten Teil dieser Kreisstraßenbereisung 2023 stehen u. a. Stationen in Stollberg, im OT Wildbach, Eibenstock, Breitenbrunn und Elterlein auf dem Plan. Die Baustelle in Breitenbrunn an der K 9133, eine der noch größeren Investitionsmaßnahmen an Kreisstraßen in diesem Jahr, wird im Zuge des ersten Teils der diesjährigen Kreisstraßenbereisung besonders im Fokus stehen. Im zweiten Teil, der vermutlich am 29.09.2023 stattfinden wird, werden hingegen die Kreisstraßen und Baustellen im östlichen Kreisgebiet besichtigt.
Baumaßnahme in Breitenbrunn an der K 9130
Der Ausbau der K 9130 in Breitenbrunn (Erlaer Straße) erfolgt als koordinierte Baumaßnahme auf Basis der zwischenzeitlich in der Art und Weise ausgelaufenen Richtlinie für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL KStB) unter Beteiligung aller Versorgungsträger sowie der Gemeinde Breitenbrunn auf einer Länge von ca. 450 m.
Zentrale Elemente sind die Verlegung eines Regenwasserkanals, die Erneuerung von Versorgungsleitungen, die Verlegung eines Leerrohrsystems für den Breitbandausbau, der grundhafte Straßenausbau, die Neuanlage eines Gehweges einschließlich Straßenbeleuchtung sowie die Errichtung zweier barrierefreier Bushaltestellen.
Wesentliche Daten zum Straßenbauvorhaben
Planungsbeginn: Mai 2008
Bauzeit: März 2023 – Oktober 2024
Auftragssumme gesamt: ca. 2.000.000 €
Auftragssumme Landratsamt: ca. 1.200.000 €
Stimmen zur Kreisstraßenbereisung
Rico Anto, Landrat Erzgebirgskreis: „Straßen sind die Lebensadern unserer Region, die Wirtschaft, Tourismus und das gesellschaftliche Leben insgesamt am Leben erhalten. Dies gilt umso mehr im großflächig geprägten, ländlichen Raum mit seinem auch notwendigerweise zahlreich auftretenden Individualverkehr. Als Landkreisverwaltung sind wir daher allein vor diesem Hintergrund zwingend darauf angewiesen, zuvorderst auch das Straßennetz in unserer eigenen Zuständigkeit zu erhalten und punktuell auszubauen. Nach allem was ich heute gesehen habe, sind wir hinsichtlich unserer Kreisstraßen im Rahmen der finanziellen Spielräume seit der Kreisneugliederung konsequent einen guten Weg gegangen. Dass dies keine Selbstverständlichkeit ist, wird leider gerade auf zahlreichen Staatsstraßen in unserer Region sprichwörtlich erfahrbar. Hier ist nach wie vor der Freistaat gefordert, das aktuell laufende Sonderprogramm für verschiedenste Straßenbaumaßnahmen zu verstetigen, um einen vorzeigbaren Erneuerungs- bzw. Erhaltungszustand seines Straßennetzes in unserer Region zu erreichen. Nur so wird dann auch die Straßenbauverwaltung des Erzgebirgskreises, welcher für Bundes-, Staats- und ihre Kreisstraßen die Verkehrssicherungspflicht obliegt, in die Lage versetzt, eine nachhaltige Unterhaltung des (Staats-)Straßennetzes durchzuführen.“
Rico Ott, Abteilungsleiter: „Aus der in der Vergangenheit kontinuierlichen Erneuerung von Kreisstraßenabschnitten sowie auch durch die zahlreichen Sanierungsmaßnahmen im Deckenbaubereich folgt im Ergebnis ein im Gesamtschnitt gutes Kreisstraßennetz. Allerdings muss dieser Kurs trotz der finanziellen Schwierigkeiten im Hinblick auf den Landkreishaushalt sowie auch vor dem Hintergrund geringerer Zuweisungen und Fördermittel im geeigneten Umfang fortgesetzt werden. Dies bedeutet insbesondere eine weitere Flexibilisierung der VwV Kommunale Straßenbaubudgets (Vgl.: Kommunalbudget) sowie deren monetäre Aufstockung.“
Thomas Bretschneider, Referatsleiter: „Die Straßensubstanz im Rahmen des Straßenbetriebsdienstes – insbesondere bei Staatsstraßen – kann nur insoweit unterhalten werden, wie dem hierfür zuständigen Erzgebirgskreis auskömmliche Mittel zu Verfügung stehen. Aufgrund der topografischen Besonderheiten mit seinen Höhenlagen, der zahlreichen Böschungen sowie Felshängen einschließlich Stützwänden und Leitplanken, den teils engen Straßen mit schmalen Banketten sowie zu guter Letzt auch den winterlichen Verhältnissen, benötigt der Erzgebirgskreis vom Freistaat für dessen (Bundes-) und Staatsstraßen im Rahmen der Zuweisungen einen „Höhenzuschlag“, welcher diesen im Vergleich zu flacheren Landkreisen in die Lage versetzen muss, seinen Aufgabenumfang finanziell gleichwertig anzugehen.“
Hintergrundinformationen
Die größten Investitionsmaßnahmen an Kreisstraßen in 2023
K 9109 Ausbau Schneeberg (Wildbach) -Hartenstein, 1. BA
K 9130 Ausbau in Breitenbrunn
K 8115 Ausbau in Streckewalde / Ersatzneubau Bauwerk 10 und 11
Beispiele weiterer, bereits umgesetzter bzw. angedachter Fahrbahn- & Bauwerksinstandsetzungen
K 7170 Fahrbahnerneuerung Greifensteinstraße
K 8110 Ausbau in Pockau - Lengefeld, OT Lippersdorf
K 8170 Ersatzneubau Durchlass in Scharfenstein
K 8809 Fahrbahnerneuerung Neuwürschnitz
K 8830 Fahrbahnerneuerung Auerbach
K 9170 Instandsetzung Stützwand in Zschorlau
Überblick Betreuungslängen Landratsamt Erzgebirgskreis
Bundesstraßen: ca. 304 km
Staatsstraßen: ca. 585 km
Kreisstraßen: ca. 333 km
PM/SP