Waldschutzkalkung - Waldbesitzer können Einspruch erheben
Bekanntmachung des Forstbezirkes Eibenstock zur Bodenschutzkalkung 2021
Durch den Forstbezirk Eibenstock erfolgt in dem Zeitraum von Juli 2021 bis Oktober 2021 die Bodenschutzkalkung im Staats- und Privatwald. Dies ist eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung im Sinne der einschlägigen Wald- und Naturschutzgesetze. Es wird darum gebeten die für diesen Zeitraum kurzzeitig gesperrten Wege und Wälder nicht zu betreten.
Eine Einschränkung der Genusstauglichkeit von später gesammelten Pilzen und Beeren besteht bei gründlicher Reinigung nicht. Zur Vermeidung der Abtrift von Kalkpartikeln wird zu Wohngebieten und öffentlichen Straßen u. ä. ein entsprechender Sicherheitsabstand eingehalten.
Die Kalkungsmaßnahme wird aus Mitteln der Europäischen Union zu 100% finanziert. Sollten Sie mit der Kalkung des Waldes nicht einverstanden sein, dann legen Sie bitte bis zum 25.November 2020 beim Forstbezirk Eibenstock, Schneeberger Straße 3 in 08309 Eibenstock (Telef. 037752 5529-32) schriftlich, oder zur Niederschrift Einspruch ein. Wenn bis 25. November 2020 keine Ablehnung erfolgt, gilt dies als Zustimmung zur geplanten Kalkung. Damit wird dem Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Eibenstock bzw. dem von ihm beauftragten Unternehmen die Befugnis erteilt, den Wald gemäß § 13 Abs.1 SächsWaldG im Auftrag des Waldbesitzers für den Zeitraum der Kalkung zu sperren.
In diesem Jahr werden die Wälder der Gemarkung Zschorlau, Affalter, Alberoda, Aue, Lößnitz, Niederschlema, Wildbach, Bernsbach, Lauter und Dittersdorf beflogen. Die betreffenden Flurstücke entnehmen Sie bitte der angefügten Tabelle.
Bei Fragen zur Bodenschutzkalkung wenden Sie sich bitte an den Forstbezirk Eibenstock oder an den zuständigen Revierleiter.
Dokumente:
Tabelle Flurstücke
Karte Kalkung 2021
Kontakt:
STAATSBETRIEB SACHSENFORST
Forstbezirk Eibenstock
Schneeberger Str. 3 | 08306 Eibenstock
Tel.: 037752 5529 23
PM Sachsenforst/AB