Wasserentnahme aus Gewässern im Anlieger- und Eigentümergebrauch derzeit nicht zulässig
Wegen der anhaltenden Trockenheit sind die Wasserstände in den Gewässern des Erzgebirgskreises flächendeckend derzeitig sehr niedrig und die Abflüsse gering. Dadurch sind wasserabhängige Pflanzen und Tiere teilweise stark beeinträchtigt. Durch niedrige Wasserstände und steigende Wassertemperaturen sinkt der Sauerstoffgehalt des Wassers. Das mindert die Selbstreinigungskraft der Gewässer, es wachsen vermehrt Algen, Fische und Kleinstlebewesen sterben.
Abpumpen, Ableiten oder teilweise sogar Schöpfen von Wasser aus den Bächen verschärft diese Situation. Nach aktuellen Witterungsprognosen wird die Trockenheit auch in den nächsten 14 Tagen anhalten.
Damit werden sich die Abflüsse in den Fließgewässern noch weiter reduzieren. Lokal begrenzte Regenschauer und Gewitterregen können kaum zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation beitragen.
Vor diesem Hintergrund weist die Untere Wasserbehörde ausdrücklich darauf hin, dass es unter diesen Bedingungen strengstens untersagt ist, Wasser mittels Pumpvorrichtungen zu entnehmen. Die Wasserentnahme ist dann nicht mehr durch den Anlieger-, Eigentümergebrauch gedeckt und somit unzulässig.
Das Landratsamt Erzgebirgskreis behält sich den Erlass einer diesbezüglichen Allgemeinverfügung vor.
Informationen zum Durchfluss und zu den Wasserständen der Hauptfließgewässer liefern die Daten des Landeshochwasserzentrums unter https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/hwims/portal/web/wasserstand-uebersicht