Wegen Fahrbahnschäden auf S 258 / OU Zwönitz erfolgt eine Einbahnstraßenregelung

26. Juli 2022
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Verkehr von Annaberg-Buchholz in Richtung Stollberg kann Ortsumgehung ungehindert nutzen.

Auf der Staatsstraße (S) 258 als Autobahnzubringer im Bereich der Ortsumgehung Zwönitz musste bereits vergangene Woche aufgrund auftretender Straßenschäden eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h vorgenommen werden. Grund hierfür war, dass sich im Zuge der sehr hohen Temperaturwerte Fahrbahnschichten nach oben drückten, infolge dessen Fahrbahnausbrüche und Verformungen mit einer Fläche von ungefähr 65 m² für eine massive Verkehrsgefährdung sorgen.

Bereits im vergangenen Jahr hat der Erzgebirgskreis außerhalb seiner Zuständigkeit den Abschnitt zwischen Abfahrt Annaberger Straße und Abfahrt Zwönitz Mitte „Floraland“ mit einer faktisch umfänglichen Erhaltungsmaßnahme zu Lasten anderer Unterhaltungsmaßnahmen bedacht. Den Abschnitt zwischen Abfahrt „Floraland“ und Abfahrt Stollberger Straße/Zwönitzer Agrargenossenschaft wollte das hierfür zuständige Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LaSuV NL Zschopau) im laufenden Kalenderjahr umsetzen. Gemäß dem aktuellen Kenntnisstand wird dies seitens des LaSuV zumindest dieses Jahr nicht mehr realisiert, infolge dessen der Erzgebirgskreis als Unterhaltungsmaßnahmen qualitative Flickungen durchführen wird – dafür sind entsprechende Verkehrssperrungen nötig.

Aus diesem Grund erfolgt für den benannten Straßenabschnitt vom 28.07.2022 bis zum 02.08.2022 eine Einbahnstraßenregelung. Der Verkehr von Annaberg-Buchholz in Richtung Stollberg kann hierbei ungehindert die Ortsumgehung nutzen, hingegen wird der Verkehr aus Stollberg in Richtung Annaberg-Buchholz fahrend ab der Abfahrt Stollberger Straße (Zwönitzer Agrargenossenschaft) über die Ortslage Zwönitz (Stollberger und Niederzwönitzer Straße) zurück zur S 258 umgeleitet.

 

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