Weitere Lockerungen und Erleichterungen im Erzgebirgskreis ab 16. Juni 2021

14. Juni 2021
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Inzidenz hat am 14.06.2021 fünf Tage in Folge den Schwellenwert von 35 unterschritten.

Im Erzgebirgskreis hat am 14. Juni 2021 an fünf aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 35 unterschritten.

Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 47/2021 vom 14.06.2021 unter www.erzgebirgskreis.de/bekanntmachungen

Diese Unterschreitung bewirkt, dass ab dem übernächsten Tag, also ab dem 16. Juni 2021 weitere erleichternde Maßnahmen gelten. Die Maßnahmen regelt ausschließlich die gültige Sächsische Corona-Schutz-Verordnung.

Landrat Frank Vogel:Ich danke ausdrücklich allen Bürgerinnen und Bürgern im Erzgebirgskreis für die Einhaltung der Corona-Regeln, die zu dieser positiven Entwicklung geführt haben. Jetzt gilt es die Infektionszahlen auf diesem niedrigen Niveau zu halten und selbstverständlich weiter zu senken. Nur so können wir die nun wiedererlangten Freiheiten erhalten.

Der Freistaat Sachsen informiert zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ausführlich auf www.coronavirus.sachsen.de

Weitere Erleichterungen und Lockerungen der geltenden Corona-Maßnahmen ab Mittwoch im Erzgebirgskreis (dies stellt nur einen redaktionellen Auszug dar, es gilt die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 10.06.2021):

  • Familien-, Vereins- und Firmenfeiern, die in Gastronomiebetrieben, in eigenen oder von Dritten überlassenen voneinander abgetrennten Räumlichkeiten oder Freiflächen stattfinden, sind mit maximal 50 Personen möglich. Kinder bis zu Vollendung des 14. Lebensjahres zählen nicht mit.

  • Die Testpflicht beim Einkaufen entfällt.

  • Im Außenbereich der Gastronomie entfallen die Testpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung. Im Innenbereich entfällt die Testpflicht, es bleibt die Pflicht zur Kontakterfassung.

  • Bei Ausübung und Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (u.a. Friseur, Kosmetik) entfällt die Testpflicht, es bleibt die Pflicht zur Kontakterfassung.

  • Personenbegrenzung und Testverpflichtung bei der Sportausübung entfallen.

  • Die Testpflicht im Freibad entfällt auch für Erwachsene, es bleibt die Pflicht zur Kontakterfassung.

  • Öffnung von Dampfbädern, Dampfsaunen, Saunen mit Hygienekonzept, Kontakterfassung sowie tagesaktuellem Test.

  • Für die Beherbergung (Übernachtungsangebote) entfällt die Testpflicht zu Beginn des Aufenthalts, es bleibt die Pflicht zur Kontakterfassung.

  • Diskotheken, Clubs und Musikclubs dürfen mit genehmigtem Hygienekonzept, tagesaktueller Testung und Kontakterfassung öffnen.

  • Öffentliche Festivitäten sowie Feiern auf öffentlichen Plätzen mit Hygienekonzept sind zulässig.

  • Bei Eheschließungen sowie Beerdigungen sind bis zu 50 Personen zulässig. Die Testpflicht entfällt.

Bei einer fünftägigen Überschreitung des jeweiligen Schwellenwertes (Sieben-Tage Inzidenz von 35, 50 bzw.100) werden die Lockerungen entsprechend am übernächsten Tag zurückgenommen.

Die aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung hat eine Gültigkeit bis 30. Juni 2021.

Weitere Informationen: www.erzgebirgskreis.de/coronavirus

PM 14.06.2021/AB

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