Weitere Lockerungen und Erleichterungen im Erzgebirgskreis durch Unterschreitung des Schwellenwertes von 50

12. Juni 2021
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Ab Montag, 14. Juni 2021, gelten weitere erleichternde Maßnahmen.

Im Erzgebirgskreis hat am 12. Juni 2021 an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50 unterschritten.

Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 46/2021 vom 12.06.2021 unter www.erzgebirgskreis.de/bekanntmachungen

Diese Unterschreitung bewirkt, dass ab dem übernächsten Tag, also ab dem 14. Juni 2021 weitere erleichternde Maßnahmen gelten.

Die Maßnahmen regelt ausschließlich die gültige Sächsische Corona-Schutz-Verordnung.

Der Freistaat Sachsen informiert zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ausführlich auf www.coronavirus.sachsen.de

Erleichterungen und Lockerungen der geltenden Corona-Maßnahmen ab Montag im Erzgebirgskreis (dies stellt nur einen redaktionellen Auszug dar, es gilt die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 10.06.2021):

  • Kontaktbeschränkung: Es dürfen 10 Personen unabhängig von der Anzahl der Hausstände zusammenkommen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, vollständig Geimpfte und Genesene zählen bei den Kontaktbeschränkungen nicht mit.

  • Öffnung der Innengastronomie mit Kontakterfassung für Besucher. Sollten Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen, müssen diese einen negativen tagesaktuellen Test vorweisen (ausgenommen vollständig Geimpfte und Genesene).

  • Kontaktsport auf Innensportanlagen ist mit bis zu 30 Personen mit tagesaktuellem Test und Kontakterfassung zulässig, wobei auch das Anleitungspersonal einen tagesaktuellen Test nachweisen muss.

  • Die Öffnung von Hallenbädern, Kurbädern, Spaßbädern, Hotelschwimmbädern, Wellnesszentren und Thermen ist möglich, wobei neben einem Hygienekonzept die Kontakterfassung und die tagesaktuelle Testung der Besucher benötigt wird. Für Minderjährige entfällt in Freibädern die Testpflicht.

  • Mensen und Kantinen können ohne Testpflicht, aber mit Kontakterfassung öffnen.

  • Indoorspielplätze, Zirkusse, Spielhallen, -banken, Wettannahmestellen können mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und tagesaktueller Testung der Kunden öffnen.

  • Großveranstaltungen mit über 1.000 Besuchern gleichzeitig sind mit genehmigtem Hygienekonzept, den Auflagen der Terminbuchung, Kontakterfassung sowie Testpflicht zulässig.

Voraussetzung für darüberhinausgehende Lockerungen und Erleichterungen (speziell das Wegfallen der Testpflicht in vielen Bereichen) ist die Unterschreitung des Schwellenwertes von 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen. Der Erzgebirgskreis wird dazu entsprechend informieren.

Weitere Informationen: www.erzgebirgskreis.de/coronavirus

PM 12.06.2021/AB

 

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