Wettbewerb des Erzgebirgskreises um die schönste Kleingartenanlage 2024

07. März 2024
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Alle Kleingartenvereine im Erzgebirgskreises sind zur Teilnahme aufgerufen. Bewerbung bis 30. Juni 2024 möglich.

Der Wettbewerb um die schönste Kleingartenanlage im Erzgebirgskreis (Kleingartenwettbewerb) geht 2024 in eine neue Runde. Die Auslobung erfolgt alle vier Jahre vom Landrat des Erzgebirgskreises gemeinsam mit dem Regionalverband „Obererzgebirge“ der Kleingärtner e. V., dem Kreisverband Aue/Stollberg der Kleingärtner e. V., dem Verband der Kleingärtner Schwarzenberg e. V. und dem Territorialverband Zschopau der Kleingärtner e. V.

Alle Kleingartenvereine im Erzgebirgskreises sind zur Teilnahme aufgerufen. Mit der erfolgten Auslobung können bis zum 30. Juni 2024 Bewerbungen für den Wettbewerb bei den jeweiligen zuständigen territorialen Verbänden oder im Landratsamt Erzgebirgskreis abgegeben werden.

Hintergrund

Die Städte und Gemeinden des Erzgebirgskreises werden geprägt durch die Vielfalt unterschiedlicher Nutzungen, durch Gebäude, Verkehrsanlagen und Freiflächen, aber auch durch Gärten und landwirtschaftlich genutzte Flächen. Seit über 100 Jahren stellen Kleingärten in der Erzgebirgsregion einen bedeutenden Anteil an der Flächennutzung dar. Kleingartenanlagen erhöhen deutlich den Lebens- und Erholungswert.

Mit diesem Wettbewerb sollen besondere Initiativen von Kleingartenvereinen und die Verschönerung der Anlagen im Landkreis in ihrer Gesamtheit gefördert und die Öffnung dieser für die Bürgerinnen und Bürger des Wohnumfeldes ermöglicht werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung des ökologischen Gärtnerns unter Beachtung der Artenvielfalt und die Schaffung von naturnahen Lebensräumen, im Sinne der Agenda 21, dem Aktionsprogramm der Vereinten Nationen.

Verfahren

Die Durchführung des Wettbewerbes erfolgt in zwei Stufen:

  1. Vorausscheid nach Sichtung der Unterlagen durch die territorialen Verbände und nachfolgender Auswahl der zehn besten Kleingartenanlagen durch die Wettbewerbsjury.

  2. Endausscheid zur Platziertenermittlung mit Befahrung der zehn besten ausgewählten Kleingartenanlagen.

Anhand des vorgegebenen Punktesystems erfolgt an zwei Besichtigungstagen die Ermittlung der drei Erstplatzierten. Im Ergebnis der Bewertung werden dem Landrat die drei schönsten Anlagen zur Auszeichnung vorgeschlagen.

Die drei erstplatzierten Vereine dürfen sich über ein Preisgeld in Höhe von

1. Platz                                2.000 Euro  
2. Platz                                1.500 Euro   
3. Platz                                1.000 Euro   

freuen.

Alle weiteren zugelassenen Vereine erhalten eine Teilnahmeurkunde sowie eine Anerkennungsprämie in Höhe von 100 Euro.

Die Auszeichnungsveranstaltung findet am 20. September 2024 statt.

Den gesamten Auslobungstext mit weiteren Informationen, den Bewerbungsbogen sowie die Kontaktdaten der territorialen Verbände finden Sie auf der Homepage des Erzgebirgskreises unter  www.erzgebirgskreis.de/kleingartenwettbewerb

 

Kontakt

Pressestelle

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E-Mail: presse@kreis-erz.de