Wohngeldbearbeitung von Annaberg-Buchholz wechselt zur Landkreisverwaltung
Wohngeldbearbeitung von Annaberg-Buchholz wechselt zur Landkreisverwaltung
Die Wohngeldbearbeitung für Bürgerinnen und Bürger in der bisherigen Zuständigkeit der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz geht kraft Gesetzes mit Wirkung zum 01.01.2021 auf den Erzgebirgskreis über. Als Behörde zuständig für die Entscheidung von Anträgen nach dem Wohngeldgesetz ist ab diesem Zeitpunkt das Landratsamt Erzgebirgskreis.
Kontakt:
Postanschrift:
Landratsamt Erzgebirgskreis
Abteilung 2 Soziales und Ordnung
Referat Soziale Hilfen
Sachgebiet Wohngeld
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
Besucheranschrift:
Wettinerstraße 64
08280 Aue-Bad Schlema
Tel.: 03771 277-0
E-Mail: wohngeld@kreis-erz.de
Zum Zeitpunkt des Zuständigkeitswechsels bereits laufende Antragsverfahren werden im Landratsamt Erzgebirgskreis fortgeführt. Wohngeldanträge erhalten Sie u. a. an den Verwaltungsstandorten des Landratsamtes Erzgebirgskreis in Annaberg-Buchholz, Aue-Bad Schlema, Marienberg und Stollberg sowie unter www.erzgebirgskreis.de.
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Als solches ist es ein von Bund und Land gemeinsam getragener Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum. Mit dem Wohngeld soll all jenen Mitbürgern geholfen werden, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten einer angemessenen Wohnung zu tragen.
PM/AB