Zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Sachsen
Die sächsischen Landräte haben sich heute (25.01.2022) noch einmal zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Sachsen ausgetauscht und sind dabei zu nachfolgender Einschätzung gekommen.
Impfen ist die beste Möglichkeit, schnellstmöglich aus der Corona-Pandemie eine Corona-Endemie werden zu lassen. Diese Einschätzung teilen die sächsischen Landräte auch mit Blick auf den weiteren Jahresverlauf.
Der Bundesgesetzgeber hat in diesem Sinne und zum Schutz besonders von den Auswirkungen einer Corona-Infektion betroffener Gruppen im Infektionsschutzgesetz für bestimmte Einrichtungen ab 16. März 2022 eine Impfpflicht vorgesehen. Daraus folgt jedoch kein automatisches Tätigkeitsverbot für heute bereits in den betroffenen Einrichtungen Tätige. Vielmehr hat der Gesetzgeber die Letztentscheidung in die Abwägung der Gesundheitsämter vor Ort gestellt. Diese müssen insbesondere abwägen, welche Auswirkungen z. B. das Aussprechen eines Tätigkeitsverbots auf die regionale Versorgungssicherheit haben würde.
Nach Einschätzung der sächsischen Landräte würde die konsequente Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu größeren Problemen in der Versorgung und Betreuung kranker und hilfebedürftiger Menschen führen – insbesondere angesichts der niedrigen Impfquote im Freistaat Sachsen. Die Landräte haben sich deshalb bereits Anfang Januar 2022 an den sächsischen Ministerpräsidenten und die sächsische Gesundheitsministerin gewandt und um Unterstützung gebeten. Die vom Sächsischen Landkreistag geforderten ermessensleitenden Hinweise liegen leider bis heute nicht vor.
Diskussionen auf Bundesebene zur verfassungsrechtlichen Haltbarkeit der Impfpflicht und die plötzliche Verkürzung der Gültigkeit des Genesenenstatus tragen vielmehr zur weiteren Verunsicherung und zur Verschärfung der Gefährdung der Versorgungslage bei.
Bund und Land sind jetzt gefordert, schnellstmöglich ihre Vorstellungen von der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht mit den praktischen Möglichkeiten abzugleichen und unterstützende Hinweise zu geben, um Verunsicherungen abzubauen und eine einheitliche Verwaltungspraxis zu befördern. Die sächsischen Gesundheitsämter brauchen klare Regeln für die vom Gesetzgeber zusätzlich auferlegten Aufgaben.
Es braucht nun schnell klare Antworten von Bund und Land, wie in der Praxis mit der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht verantwortungsvoll umgegangen werden soll“, so Landrat Frank Vogel, Präsident des Sächsischen Landkreistages. „Für die sächsischen Landkreise steht die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit medizinischen und pflegerischen Leistungen an oberster Stelle.
PM SLKT 25.01.2022/AB