Zuschuss für freie Trägerorganisationen in den Bereichen Gleichstellung, Antidiskriminierung und Gewaltschutz
Mit der Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt ist die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Gewährung von Zuwendungen an soziale Organisationen zur Bewältigung finanzieller Notlagen infolge der COVID-19-Pandemie in Kraft getreten.
Freie Trägerorganisationen mit dem Ziel der Förderung der Chancengleichheit und der Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt können dadurch eine einmalige Zuwendung von bis zu 9.000 Euro erhalten, die nicht zurückgezahlt werden muss. Insgesamt stellt das Gleichstellungsministerium dafür 455.000 Euro aus dem Corona-Bewältigungsfonds zur Verfügung.
Anträge auf Gewährung der Soforthilfe können bis zum 31. Oktober 2020 an die Landesdirektion Sachsen gestellt werden.
Förderportal der Landesdirektion Sachsen
wu