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Kreisarchiv Erzgebirgskreis, Verwaltungsarchiv
Das Verwaltungsarchiv ist eine innerbetriebliche Dienstleistung des Kreisarchivs für das Landratsamt des Erzgebirgskreises. Das Verwaltungsarchiv erfüllt die Funktion einer Altregistratur bzw. eines Zwischenarchivs für die Kreisverwaltung und befindet sich zentral am Standort Annaberg-Buchholz. Es wird das nicht mehr laufend benötigte Schriftgut der Ämter des Landratsamtes des Erzgebirgskreises und nachgeordneter Einrichtungen entsprechend der gesetzlich bestimmten Fristen verwahrt und bei Bedarf schnellstmöglich den Mitarbeitern des Landratsamtes bereit gestellt.
Im Verwaltungsarchiv befinden sich die Unterlagen der ehemaligen Kreisbehörden Landratsamt Annaberg, Landratsamt Aue, Landratsamt Schwarzenberg, Landratsamt Aue-Schwarzenberg, Landratsamt Stollberg, Landratsamt Marienberg, Landratsamt Zschopau, Landratsamt Mittlerer Erzgebirgskreis und deren Rechts- und Funktionsvorgänger.
Das Verwaltungsarchiv wird durch die Mitarbeiter des Kreisarchivs betreut und von Amtshilfe ersuchenden Behörden und Ämtern in Anspruch genommen.
Eine Besonderheit im Verwaltungsarchiv sind vorliegende Facharbeiterzeugnisse bis Anfang 1990, einzelne Meisterzeugnisse und auch Schulzeugnisse. Hierzu fragen Sie bitte gezielt mit Angabe des genauen Namens der Schule, Name, Vorname und Abschlussjahr bzw. des Ausbildungsberufes bei den Mitarbeitern des Verwaltungsarchives an.
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Kreisarchiv Erzgebirgskreis, Bauakten
Das Bauaktenarchiv mit rund 2100 laufenden Metern Unterlagen befindet sich am Standort Annaberg-Buchholz im Landratsamt des Erzgebirgskreises. In einigen Fällen, können sich auch vor allem ältere Bauunterlagen, in den Stadt- und Gemeindebeständen der historischen Archive in Aue und Pfaffenhain befinden.
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen können Bauakten auch von Privatpersonen im Archiv eingesehen werden.
Grundsätzlich berechtigt zur Aktenrecherche und Akteneinsicht sind:
Grundstückseigentümer
Behörden
Personen mit Vollmacht des Eigentümers
Für eine Aktenrecherche und Akteneinsicht muss im Regelfall der aktuelle Eigentumsnachweis vorliegen, bei Benutzung durch Dritte oder Vierte im Auftrag des Eigentümers ist zusätzlich die Eigentümervollmacht erforderlich.
Welche Angaben über das Grundstück werden für die Recherche benötigt?
Für die Recherche benötigen wir mindestens die folgenden Angaben.
Vollständige Anschrift
Flurstücksnummer
Nutzung und Art des Gebäudes
Bei älteren Grundstücken:
Ortslistennummer
Frühere Anschriften
Frühere Flurstücksnummer
Frühere Nutzung des Gebäudes
Vorherige oder frühere Besitzer