Zitierweise von Archivgut
Für die Veröffentlichung von Archivgut ist stets der Herkunftsnachweis (Quelle) anzugeben. Damit auch andere Personen die Archivalien nachnutzen können, ist die genaue Signatur zur Identifikation zwingend erforderlich.
Das Kreisarchiv Erzgebirgskreis und die verwendete Quelle müssen wie folgt zitiert werden:
»Kreisarchiv Erzgebirgskreis, Bestandsname und Archivsignatur«
Beispiel: Kreisarchiv Erzgebirgskreis, Gemeinde Neunzehnhain vor 1945, Nummer der Akte: 2
Die Angaben können abgekürzt werden:
KA ERZ, Gm Nzh v45/2
Das Kürzel für den Bestandsnamen wird i. d. R. auf der angefertigten Kopie/Scan durch das Personal des Archivs vermerkt.

