Zuständigkeit

Der Landkreis unterhält ein Kreisarchiv zur Verwahrung, Erhaltung und Nutzung des Archivgutes unter der Gewährleistung der archivfachlichen Anforderungen hinsichtlich Personal, Räumen und Ausstattung.

Zur Kreisreform am 01.08.2008 entstand das Kreisarchiv des Erzgebirgskreises aus den vier Archiven der Altkreise Annaberg, Aue-Schwarzenberg, Mittlerer Erzgebirgskreis und Stollberg. Der Standort Mittlerer Erzgebirgskreis wurde 2018 aufgelöst, die  anderen Standorte bleiben vorerst bestehen. Die Zuständigkeit ist sowohl geographisch als auch zeitlich abgegrenzt. Sie richtet sich nach den Veränderungen in der Verwaltungsstruktur durch die Kreisgebietsreform in Sachsen.

Das Kreisarchiv ist das Endarchiv (historisches Archiv) für das dauerhaft aufzubewahrende Archivgut aller Ämter und nachgeordneter Einrichtungen des Landratsamtes. Gemäß der Archivsatzung werden auch Archivbestände der Kommunen des Landkreises und deren nachgeordneten Einrichtungen verwahrt. Dazu werden Vereinbarungen abgeschlossen. Mit schriftlichen Verträgen und letztwilligen Verfügungen kann das Kreisarchiv ebenfalls privates Archivgut verwahren. Als fachlich zuständige Stelle ist das Kreisarchiv Ansprechpartner für die Fragen des kommunalen Archivwesens im Kreis.

 

Kontakt

Informationen zu Ansprechpartnern und Erreichbarkeit des Kreisarchivs finden Sie unter "Ämter von A-Z".

Wir bitten Sie, sich zunächst telefonisch mit den Mitarbeitern des Kreisarchivs in Verbindung zu setzen, um Ihr Forschungsthema zu erläutern und einen Termin für die Akteneinsicht zu vereinbaren. Auf diese Weise kann Ihr Besuch im Kreisarchiv angemessen vorbereitet und eventuell eine Vorrecherche zum Thema durchgeführt werden.
Bitte geben Sie bei Anfragen per E-Mail Ihre vollständige Postadresse und Telefonnummer an!

E-Mail: Archiv(at)kreis-erz.de

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