Allgemeine Informationen

Der Fachbereich ist insbesondere für die folgenden Anliegen zuständig:

  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen

  • Bearbeitung von Anträgen auf Auflagenänderung, insbesondere der Wohnsitzauflage und räumlichen Beschränkungen

  • Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis

  • Gewährung von Hilfen und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

  • Ausstellung von Krankenbehandlungsscheinen

  • Bearbeitung von Bildungs- und Teilhabeleistungen für Leistungsberechtigte

Für eine persönliche Vorsprache bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren Sie bitte einen festen Termin!
Bei allgemeinen Angelegenheiten haben Sie innerhalb der Sprechzeiten die Möglichkeit ohne Termin in der Servicestelle Migration vorzusprechen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es bei einem erhöhten Besucheraufkommen zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Zuständigkeiten

Sachgebiet Asyl- und Leistungsrecht

Hausanschrift

Paulus-Jenisius-Straße 43
09456 Annaberg-Buchholz

Kontaktmöglichkeiten
Öffnungszeiten

Mo

08:00 - 12:00

Di

08:00 - 18:00

Mi

geschlossen

Do

08:00 - 16:00

Fr

08:00 - 12:00

Persönlicher Kontakt

Jennifer Uhlig | Sachgebietsleiterin

Telefon

+49 3733 831 5050

Fax

+49 3733 831 5228

E-Mail

Gebäude

Annaberg-Buchholz, Paulus-Jenisius-Straße 43

Außenstelle Aue-Bad Schlema

Telefon

+49 3733 831 5050

Fax

+49 3733 831 5228

E-Mail

Gebäude

Wettinerstraße 61, Aue-Bad Schlema

Barrierefreiheit

  • Gebäude: barrierefreier Zugang, Aufzug vorhanden

  • Anzahl Behindertenparkplätze: 2

  • ÖPNV: Bus in ca. 500 m Entfernung

Weitere zugeordnete Anliegen

Erwachsene Leistungsberechtigte können 50,00 € und minderjährige Leistungsberechtigte 10,00 € Bargeld von der Bezahlkarte abheben. Die Abhebung ist kostenfrei im Einzelhandel möglich.

Sie können mit Ihrer Bezahlkarte bezahlen in allen Geschäften, die Visa-Karten-Zahlungen akzeptieren.

Der Verlust der Bezahlkarte ist schriftlich beim LRA Erzgebirgskreis, SG Asyl- und Leistungsrecht anzuzeigen. Mit Terminvereinbarung erhalten Sie innerhalb von 3 Arbeitstagen eine neue Bezahlkarte, auf die neue Bezahlkarte wird das Restguthaben der verlorenen Bezahlkarte aufgebucht. 

Hierzu ist ein Antrag (per Mail an asyl-leistungsrecht@kreis-erz.de) unter Angabe des Zeitraumes und des Grundes 10 Arbeitstage vor der benötigten Erweiterung zu stellen. Die Bezahlkarte kann dann durch den zuständigen Sachbearbeiter zur deutschlandweiten Verwendung freigeschalten werden. 

Ihre PIN können sich auf der Internetseite www.socialcard.de/user/pin abfragen. Hierfür benötigen Sie Ihre Kartennummer, Ihre Nationalität und Ihr Geburtsdatum. Alternativ können Sie dem SG Asyl- und Leistungsrecht Ihre Handynummer für den Versand der PIN mit SMS mitteilen. 

Im Zeitraum vom 01. bis zum 15. eines jeden Monats müssen Sie in der Servicestelle Migration, Paulus-Jenisius-Straße 43 in 09456 Annaberg-Buchholz durch Unterschrift Ihre Anwesenheit bestätigen. Halten Sie dafür bitte Ihr gültiges Ausweisdokument parat. 

Sprechen Sie in diesem Fall trotzdem in der Servicestelle Migration vor und bestätigen Ihre Anwesenheit durch Unterschrift. Sie müssen jedoch damit rechnen, dass Ihnen die Leistungen nicht pünktlich zum 1. des Monates zur Verfügung stehen.