Der Fachbereich ist neben den zugeordneten Anliegen weiterhin zuständig für:
Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen nach Teil 2 SGB IX – Eingliederungshilferecht als besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Schulbegleitung, Ganztagesbetreuung, Ferienbetreuung, Internat)
Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Leistungen für Wohnraum, Assistenzleistungen, Elternassistenz, heilpädagogische Leistungen, Frühförderung, Integration in Kita, Betreuung in Heilpädagogischer Kita, Pflegefamilie, Hilfsmittel, Wohnheim)
Aufgrund der nach wie vor stark erhöhten Arbeitsbelastung der Mitarbeiter in diesem Fachbereich ist die telefonische Erreichbarkeit und persönliche Vorsprache im Sachgebiet Bundesteilhabegesetz (Wettinerstraße 61, 08280 Aue-Bad Schlema) ausschließlich
dienstags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und
donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
möglich.
Ziel der Maßnahmen ist es, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Fokus auf eine ununterbrochene Antragsbearbeitung und somit eine schnellere Leistungsgewährung im Sinne der Betroffenen zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund bittet die Landkreisverwaltung die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die eingeschränkte Erreichbarkeit. Außerdem wird darum gebeten, von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand der Anträge Abstand zu nehmen.
Wettinerstraße 61
08280 Aue-Bad Schlema
Mo
08:00 - 12:00
Di
08:00 - 18:00
Mi
geschlossen
Do
08:00 - 16:00
Fr
08:00 - 12:00
Stefanie Windisch | Sachgebietsleiterin
Gebäude: barrierefreier Zugang über Eingang E, Aufzug vorhanden
Anzahl Behindertenparkplätze: 3
ÖPNV: Bushaltestelle vor dem Gebäude