Allgemeine Informationen

Der Fachbereich ist neben den zugeordneten Anliegen weiterhin zuständig für:

  • allgemeine Auskünfte zu Öffnungszeiten, Sprechzeiten Bürgertelefon, E-Mail-Adressen etc.

  • Leistungsberatung SGB II und angrenzende Gesetze

  • Versand von Vordrucken (Anträge SGB II, Mehrbedarfe, Darlehen, Vermittlungsbudget, Bildung u. Teilhabe etc.)

  • Beratung Umzug unter Beachtung der Richtlinien zu den angemessenen Kosten der Unterkunft

  • Aufnahme von Arbeitsaufnahmen, Kündigungen, Nebenbeschäftigungen, allgemeine Änderungen in den Verhältnissen der Leistungsempfänger

  • Weiterleitung von Bürgeranliegen an die entsprechenden Fachbereiche des Jobcenters