Allgemeine Informationen

Wenn Sie Abfälle entsorgen oder an Entsorgungsvorgängen beteiligt sind, worüber Sie ordnungsgemäß Nachweise sowie ein Register führen müssen, können Sie bei der zuständigen Stelle eine Befreiung von dieser Nachweis- und/oder Registerpflicht beantragen.

Ist durch die Abfallentsorgung keine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls zu befürchten, kann die zuständige Stelle auf Antrag eine Befreiung von der Pflicht zur Nachweis- und Registerführung in Teilen oder ganz aussprechen.

Verfahrensablauf

 

  • Die Befreiung von der Nachweis- und Registerpflegepflicht können Sie online mit Hilfe eines elektronischen Assistenten über das Online-Portals "Gemeinsame Abfall-DV-Systeme (GADSYS)" erstellen und versenden.

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  • Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise auf dem Online Portal.

  • Voraussetzungen

    Ob eine Befreiung von Nachweis- und Registerpflichten gewährt werden kann, entscheidet die zuständige Stelle.

    Erforderliche Unterlagen

    Begründung, warum im konkreten Einzelfall eine Befreiung erteilt werden soll.

    Fristen

    Erteilung der Befreiung: vor Beginn der Entsorgung, auf die sich die Nachweis- oder Registerpflicht bezieht

    Kosten

    EUR 210,00 bis EUR 5.000,00 (aufwandsabhängig)

    Weiterführende Informationen

    Freigabevermerk

    Sächsisches Staatsministerium für Energie,Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 07.03.2024