Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Plakette für Hauptuntersuchung) vom Kennzeichen gelöst hat, ist die Anbringung von neuen Plaketten auf den bisherigen oder auf neu hergestellten Kennzeichenschildern erforderlich.
Achtung! Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl in jedem Fall der Polizei!
Den Antrag auf Abstemplung können Sie als Halter* im Regelfall formlos bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Tipp! Um Zeit zu sparen empfiehlt es sich, bei der Zulassungsbehörde vorzufahren, das beschädigte oder unvollständige Kennzeichenschild abzumontieren und vorzulegen.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
keine
gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
bei Vertretung: zusätzlich
schriftliche Vollmacht
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
bisherige Kennzeichenschilder
Neue Kennzeichenschilder
Falls Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie diese von den privaten Anbietern, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind, herstellen lassen. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren der Zulassungsbehörde nicht enthalten.
keine
Je nach Aufwand variieren die Gebühren: EUR 2,60 bis EUR 5,60
§ 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Zuteilung von Kennzeichen
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 05.09.2023