Allgemeine Informationen

Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Plakette für Hauptuntersuchung) vom Kennzeichen gelöst hat, ist die Anbringung von neuen Plaketten auf den bisherigen oder auf neu hergestellten Kennzeichenschildern erforderlich.

Achtung! Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl in jedem Fall der Polizei!

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Abstemplung können Sie als Halter* im Regelfall formlos bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Tipp! Um Zeit zu sparen empfiehlt es sich, bei der Zulassungsbehörde vorzufahren, das beschädigte oder unvollständige Kennzeichenschild abzumontieren und vorzulegen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Voraussetzungen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

  • bei Vertretung: zusätzlich

    • schriftliche Vollmacht

    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein

  • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)

  • bisherige Kennzeichenschilder

Neue Kennzeichenschilder

Falls Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie diese von den privaten Anbietern, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind, herstellen lassen. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren der Zulassungsbehörde nicht enthalten.

Fristen

keine

Kosten

Je nach Aufwand variieren die Gebühren: EUR 2,60 bis EUR 5,60

  • für die Abstemplung: EUR 2,60
  • für die HU-/AU-Plaketten: je EUR 0,50
  • für die Plaketten der Zulassungsbehörde: je EUR 1,00

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 05.09.2023