Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Berufsschüler* für die Zeit des Unterrichts an der Berufsschule eine auswärtige Übernachtung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung zu den entstandenen Unterkunfts- und Verpflegungskosten erhalten.

Für jeden Tag, an dem Sie die Unterkunft benötigt haben, erhalten Sie EUR 16,00.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Zuständigkeiten

Hausanschrift

Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

Kontaktmöglichkeiten
Öffnungszeiten

Mo

08:00 - 12:00

Di

08:00 - 18:00

Mi

geschlossen

Do

08:00 - 16:00

Fr

08:00 - 12:00

Erreichbarkeit Ansprechpartner Referat Schulen und Sport
Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Anliegen.

 

Susen Pönisch

  • Überwachung der Schulpflicht, Ruhen der Schulpflicht
  • finanzielle Unterstützung von Schülern und Berufsschülern bei notwendiger außerhäuslicher Unterbringung
  • Schulnetzplanung allgemeinbildende Schulen

Kristin Heßmann

  • Schulträgerangelegenheiten der Gymnasien
  • Überwachung der Schulanmeldepflicht für Schulanfänger
  • Internat der Eliteschule des Wintersports Oberwiesenthal

Jennifer Wengler

  • Schulträgerangelegenheiten der Gymnasien
  • Förderrichtlinien digitale Schule
  • Förderrichtlinien Schulhausbau

Jennifer Weiß

  • Schulträgerangelegenheiten der Beruflichen Schulzentren
  • Schulträgerangelegenheiten des Erzgebirgskollegs
  • Förderrichtlinien digitale Schule
  • Ganztagsangebote (GTA)
  • Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)

Holger Hiemann

  • Schulträgerangelegenheiten der Förderschulen
  • Ganztagsbetreuung an Förderschulen (GTB)

Katrin Peprny

  • Sportförderung
  • Vermietung von Sporthallen
  • Vermietung von Räumlichkeiten in Schulen

 

Verfahrensablauf

Die Unterstützung muss jeweils nach Ablauf eines Schulhalbjahres beantragt werden und wird dann bewilligt und ausgezahlt. Erstreckt sich ein Unterrichtsabschnitt auf beide Schulhalbjahre, soll er im zweiten Schulhalbjahr geltend gemacht werden.

Als Schulhalbjahre gelten folgende Zeiträume (abweichend von den Schulferien):

  • erstes Schulhalbjahr: 01.08. – 31.01.

  • zweites Schulhalbjahr: 01.02. – 31.07.

Antragstellung

  • Für Schüler, die noch nicht volljährig sind, stellen die Eltern den Antrag. Bevor Sie ihn bei der zuständigen Stelle einreichen, müssen Sie ihn Ihrer Berufsschule vorlegen. Diese überprüft die Daten und bestätigt Ihre Anwesenheit an den beantragten Tagen.

Auszahlung

  • Wenn Ihnen die finanzielle Unterstützung gewährt wird, erfolgt die Auszahlung auf das von Ihnen angegebene Konto, Barauszahlungen sind nicht möglich.

  • Vorauszahlungen sind nur dann möglich, wenn Sie nachweisen können, dass Sie zur Vorleistung der Unterkunftskosten nicht in der Lage sind. Wurden Ihnen Abschlagszahlungen gewährt, müssen Sie die tatsächlich entstandenen Kosten nachträglich in einem weiteren Antrag nachweisen.

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in Sachsen.

  • Sie absolvieren eine duale Berufsausbildung.

  • Die Berufsschule befindet sich in dem für Ihren Ausbildungsberuf von der Schulaufsichtsbehörde festgelegten Einzugsbereich. Ausnahmen sind nur möglich, wenn Ihnen das genehmigt wurde.

  • Ihr Hauptwohnsitz ist von der Berufsschule so weit entfernt, dass Sie für die Hin- und Rückfahrt bei der Benutzung der günstigsten Verkehrsverbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln inklusive der Wartezeiten täglich mindestens drei Stunden benötigen würden (Schüler mit Behinderung: zwei Stunden und zehn Minuten).

Folgende Tage werden bei der finanziellen Unterstützung berücksichtigt:

  • Unterrichtstage sowie Tage, an denen sonstige verbindliche Schulveranstaltungen stattfinden

  • unterrichtsfreie Tage und An- und Abreisetage, wenn die Übernachtung aufgrund unzumutbarer Verkehrsverbindungen notwendig ist (Dies wäre der Fall, wenn Sie am Unterrichtstag vor 05:00 Uhr an- oder nach 20:00 Uhr abreisen müssten.)

Die Unterstützung ist für Teilnehmer von Umschulungsmaßnahmen ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Schüler, die über die Hochschul- oder Fachhochschulreife verfügen oder die bereits einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf beziehungsweise einen Berufsfachschulabschluss haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Ausbildungsvertrages

  • Kopie des Mietvertrages

  • Nachweis über die zeitlich günstigste Verkehrsverbindung

  • je nach Einzelfall:

    • Nachweis einer Behinderung

    • Nachweis eines bereits erworbenen berufs- oder studienqualifizierenden Abschlusses

    • Kopie der Genehmigung des Besuches einer anderen Fachklasse

    • Nachweis oder Erklärung zum Antrag auf Abschlagszahlung

Fristen

Der Antrag soll bis zu folgenden Stichtagen bei der zuständigen Stelle eingereicht werden:

  • erstes Schulhalbjahr (01.08. – 31.01.): bis zum 01.04.

  • zweites Schulhalbjahr (01.02. – 31.07.) bis 01.10.

Kosten

keine

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024