Wenn Sie Neubauten errichten, Veränderungen an Bauten vornehmen oder die Nutzung ändern möchten, benötigen Sie eine Baugenehmigung – es sei denn, Ihr Bauvorhaben ist verfahrensfrei oder von der Genehmigung freigestellt.
Das normale Baugenehmigungsverfahren ist vorgeschrieben für
Für alle anderen genehmigungsbedürftigen Vorhaben wird die Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilt. Hierzu beachten Sie bitte die Leistungsbeschreibung unter "Baugenehmigungsverfahren im vereinfachten Verfahren beantragen" (siehe –> Weitere Informationen).
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Baugenehmigung um jeweils bis zu zwei Jahre, auch rückwirkend, verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.
Die Beantragung ist gebührenpflichtig. Sie können den Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung digital oder schriftlich bei Ihrer Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Ihren Bauantrag können Sie je nach Regelung der jeweiligen Behörde online (–> Onlineantrag) oder schriftlich mit dem vorgeschriebenen Formular (–> Formulare und weitere Angebote) stellen.
Online-Antrag
Um den Onlinedienst zu nutzen, müssen Sie für ein bundID-Konto registriert sein.
Folgen Sie dem Link oben unter –> Onlineantrag und melden Sie sich über die Startseite bei bundID an.
Wählen Sie zunächst Ihre Rolle (Bauherr/in, Entwurfsverfasser/in, Vertreter/in) aus und laden Sie gegebenenfalls weitere Beteiligte zur Bearbeitung des Online-Antrags ein.
Der Großteil der Bauvorlagen wird über Anhänge im PDF-Format eingereicht, unter anderem Liegenschaftskarte, Lageplan, Bauzeichnung, Baubeschreibung, Standsicherheitsnachweis, Brandschutznachweis. Per Drag & Drop können die einzelnen Unterlagen an die vorgesehene Stelle im Online-Antrag hochgeladen werden.
Wenn an jeder Stelle im Online-Antrag alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt wurden, kann eine Freizeichnung durch die beteiligten Personen (zum Beispiel Bauherr/in und Entwurfsverfasser/in) erfolgen.
Die Unterschriften der beteiligten Personen werden hierbei durch die sichere Identifizierung und Authentifizierung über das Nutzerkonto bundID ersetzt.
Schriftlicher Antrag
Das vorgeschriebene Formular beziehen Sie hier über Amt24 (–> Formulare und weitere Angebote).
Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen; füllen Sie die Formularblätter aus, drucken Sie den Antrag und unterschreiben Sie ihn.
Die vollständigen Antragsunterlagen reichen Sie in dreifacher Ausfertigung bei der zuständigen Stelle ein.
PRÜFUNG
Die Behörde prüft Ihren eingereichten Antrag; fehlen Unterlagen oder gibt es sonstige Mängel, erhalten Sie eine angemessene Frist zur Vervollständigung.
Sind die Unterlagen vollständig, bestätigt die Bauaufsichtsbehörde Ihnen dies. Sie teilt Ihnen auch mit, bis zu welchem Datum Ihnen die Baugenehmigung zugehen wird.
Baubeginn anzeigen
Wenn Sie mit dem Bauvorhaben beginnen, müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde eine Baubeginnsanzeige zukommen lassen.
1. Sie müssen eine Baugenehmigung beantragen, wenn Ihr Bauvorhaben
nicht verfahrensfrei ist oder
nicht genehmigungsfrei gestellt ist.
2. Das Bauvorhaben steht
im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften,
ist ein Sonderbau (zum Beispiel Hochhaus) oder
ist eine Anlage, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Die Voraussetzungen zur Erteilung einer Baugenehmigung werden in jedem Einzelfall geprüft.
Je nach Bauvorhaben:
Lageplan mit schriftlichem Teil
Auszug aus der Liegenschaftskarte
Bauzeichnungen
Baubeschreibung
Standsicherheitsnachweis
Brandschutznachweis
Schallschutznachweis
Erschütterungsschutznachweis
Erklärung des qualifizierten Tragwerksplaners
Angaben über Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen einschließlich eines Leitungsplanes der Wasser- und Abwasserleitungen auf dem Grundstück
Statistischer Erhebungsbogen
weitere Anlagen nach Bedarf
Die Sie unterstützenden Baufachleute teilen Ihnen mit, welche Unterlagen die Behörde im Einzelnen benötigt, damit sie das Bauvorhaben beurteilen und den Antrag bearbeiten kann. Fehlende Unterlagen fordert die Behörde nach.
Baubeginn: innerhalb von 3 Jahren
Hinweis: Die Baugenehmigung erlischt, wenn das Bauvorhaben nach dieser Frist begonnen oder die Ausführung länger als zwei Jahre unterbrochen wurde.
Die genaue Gebührenhöhe erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Behörde.
§ 2 Absatz 4 Sächsische Bauordnung (SächsBO) – Definition Sonderbauten
§ 61 SächsBO – Verfahrensfreie Bauvorhaben
§ 62 SächsBO – Genehmigungsfreie Bauvorhaben
§ 63 SächsBO– Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
§ 64 SächsBO – Normales Baugenehmigungsverfahren
§ 68 SächsBO – Bauantrag, Bauvorlagen
§ 69 SächsBO – Behandlung des Bauantrags
§ 69 Absatz 4 SächsBO – Behandlung des Bauantrags -> Entscheidungsfrist und Verlängerung
§ 73 Absatz 2 SächsBO - Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung
§ 1 und 8 Durchführungsverordnung zur SächsBO (DVOSächsBO) – Baugenehmigungsverfahren
Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), lfd. Nr. 17 – Baurecht
Informationen rund um das Thema Bauen
Amt24-Informationen
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Bund-ID
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung. 11.01.2024