Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34a Absatz 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO).
Die Bewachung setzt eine aktive Obhutstätigkeit voraus, also eine Beaufsichtigung oder Kontrolle.
Die Obhut muss:
Hinweis: Als Bewachungsunternehmer dürfen Sie mit Bewachungsaufgaben sowie mit der Leitung eines Betriebs oder einer Zweigniederlassung nur zuverlässige Personen beschäftigen, die über die für die Ausübung der Tätigkeit notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind beziehungsweise eine Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt haben. Das für Sie tätige Wach- und Leitungspersonal müssen Sie über das Bewacherregister vor Beginn ihrer Tätigkeit anmelden.
Das Gewerbe fällt nicht unter die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Die entsprechenden Verwaltungsverfahren können deswegen nicht über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Sie können den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34a GewO persönlich, schriftlich oder elektronisch stellen.
Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle. Der Vordruck ist - je nach Angebot der Behörde - auch über Amt24 abrufbar (siehe –> Onlineantrag sowie Formulare und weitere Angebote).
Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn der Antragsteller:
nicht die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzt,
in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt,
nicht durch eine bei der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Prüfung nachweist, dass er die für die Ausübung des Bewachungsgewerbes notwendige Sachkunde über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen besitzt, oder
den Nachweis der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung nicht erbringt.
ausgefülltes Antragsformular
Kopie des Personalausweises oder eines anderen amtlichen Ausweisdokumentes
gegebenenfalls Auszug aus dem Handels-/Genossenschaftsregister
Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes und des Gemeindesteueramtes
Nachweis über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung
Dokumente, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen (Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts nach § 882b Zivilprozessordnung (ZPO), Vorlage von Vermögensauskunft nach §§ 802a ZPO ff., Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrenseröffnung vorliegt oder mangels Masse die Eröffnung abgelehnt worden ist),
Nachweis über den Abschluss der erforderlichen Haftpflichtversicherung
Hinweis: Vor Erteilung der Erlaubnis holt die zuständige Stelle mindestens eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, einen unbeschränkten Auszug aus dem Bundeszentralregister, eine Stellungnahme der Polizei sowie eine Stellungnahme des Landesamtes für Verfassungsschutz ein.
Juristische Personen:
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen.
Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (zum Beispiel Personalpapiere).
Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Personengesellschaften:
Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig.
Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis.
Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.
Beantragung der Erlaubnis: vor Beginn der Tätigkeit.
Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes: erst nach Erteilung der Erlaubnis
§ 34a Gewerbeordnung (GewO) – Bewachungsgewerbe
Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung – BewachV)
Sächsisches Kostenverzeichnis (SächKVZ) - Nr. 46 Gewerberecht
Ihre personliche Zuverlässigkeit sowie die Ihres mit Bewachungsaufgaben oder mit der Leitung eines Betriebs oder einer Zweigniederlassung beautragten Personals wird in regelmäßigen Abständen, spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, erneut überprüft.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. 06.10.2025
Diese Website nutzt Cookies, um das beste Nutzererlebnis zu gewährleisten, um die Nutzung der Website zu analysieren und Datenschutzeinstellungen zu speichern. In unseren Datenschutzrichtlinien können Sie Ihre Auswahl jederzeit ändern.
Funktionale
Diese Cookies gewährleisten das korrekte Betreiben der Seite. Auch zustimmungsfreie Cookies oder First Party Cookies genannt.
Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.
Cookies, welche für die Grundfunktion unserer Seite benötigt und gesetzt werden.
Cookies, welche für die Nutzung des TYPO3 Backendzugangs benötigt und gesetzt werden.
Analytische Cookies
Diese Cookies sammeln anonyme Informationen über die Nutzungsweise einer Website, bspw. wie viele Besucher welche Seiten aufrufen. Damit soll die Performance der Website und das Nutzererlebnis verbessert werden.
Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.
Mit Matomo Analytics erfassen wir anonymisierte Nutzer-Daten die uns helfen, das Nutzererlebnis auf unserer Website zu verbessern. Hierfür analysieren wir Statistiken zur Nutzung, z.B. Seitenaufrufe und Klicks.
Unsere Datenschutzinformation
Streaming-Dienste
Unsere Internetseite kann Elemente aus externen Quellen enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass wir keinen Einfluss darauf haben, dass Betreiber anderer Webseiten die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten. Weitere Informationen zu den einzelnen Anbietern finden Sie unter den detaillierten Informationen.
Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.
Karten-Dienste
Unsere Internetseite kann Elemente aus externen Quellen enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass wir keinen Einfluss darauf haben, dass Betreiber anderer Webseiten die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten. Weitere Informationen zu den einzelnen Anbietern finden Sie unter den detaillierten Informationen.
Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.