Als wahlberechtigte Bürgerin oder wahlberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland sind Sie zur Bundestagswahl aufgerufen, auch wenn sie keinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland haben. Da Sie dort nicht in einem Wählerverzeichnis geführt werden, müssen Sie Ihre Eintragung beantragen.
Antrag rechtzeitig stellen
Beantragen Sie die Eintragung in das Wählerverzeichnis bitte rechtzeitig vor der Wahl, vor allem, wenn Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten. Nach der Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Sie die Wahlunterlagen, die Ihnen die Stimmabgabe auch aus dem Ausland ermöglichen.
Besorgen Sie sich den amtlich vorgeschriebenen Vordruck (siehe "Erforderliche Unterlagen").
Füllen Sie die Vordrucke vollständig aus (einschließlich Erklärung an Eides statt), beachten Sie dazu bitte die Hinweise auf dem Antragsformular.
Geben Sie in den vorgesehenen Feldern an, wohin man Ihnen die Wahlunterlagen senden soll.
Unterschreiben Sie den Antrag und leiten sie ihn rechtzeitig per Post oder persönlich der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu.
Die Verwaltung sendet Ihnen den Wahlschein und die Wahlunterlagen an die angegebene Adresse.
Beantragung mit Hilfe
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Lese-Problemen den Antrag und die eidesstattliche Versicherung nicht selbst ausfüllen und abgeben, vermag Ihnen eine andere Person dabei zu helfen. Ihr Helfer oder Ihre Helferin muss mindestens 16 Jahre alt sein und den Antrag und die eidesstattliche Versicherung ebenfalls unterschreiben.
Sie sind bei keiner deutschen Meldebehörde für eine Wohnung innerhalb der Bundesrepublik gemeldet.
Sie gehen davon aus, dass Sie wahlberechtigt sind.
Das Antragsformular und Merkblätter sind rechtzeitig vor den Wahlen im Internetportal des Bundeswahlleiters abrufbar.
Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis: bis spätestens 21. Tag vor der Wahl
keine
§ 18 Bundeswahlordnung (BWO) – Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag
§ 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG) – Wahlrecht, Vertrautheit
Service für Auslandsdeutsche zur Bundestagswahl
Internetportal des Bundeswahlleiters
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern; verbindliche Auskünfte zu bestimmten Verfahren und Abläufen erhalten Sie bei der Landeswahlleiterin. 24.03.2021
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