Das Elterngeld ist eine Unterstützungsleistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und dafür Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Sie können das Elterngeld auch erhalten, wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei verschiedenen Varianten:
Diese Bezugsvarianten können Sie als Eltern in unterschiedlicher Art und Weise miteinander kombinieren.
Elterngeld können Sie ab der Geburt Ihres Kindes bekommen. Es wird monatsweise gezahlt, allerdings nicht für Kalendermonate, sondern für die Lebensmonate Ihres Kindes.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Bezugsvariante Sie wählen.
Ab dem 15. Lebensmonat muss das Elterngeld in jedem Monat von mindestens einem Elternteil in Anspruch genommen werden (lückenloser Bezug).
Die Höhe Ihres Elterngelds ist ebenfalls abhängig von der Bezugsvariante und Ihrem Einkommen.
Außerdem spielen bei der Höhe des Elterngeldes noch folgende Fragen eine Rolle:
Uhlmannstraße 1-3
09366 Stollberg
Telefon
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Um Elterngeld erhalten zu können, stellen Sie einen schriftlichen oder digitalen Antrag bei Ihrer Elterngeldstelle (zuständige Stelle).
Online-Antrag
Erstellen Sie Ihren Antrag mithilfe des elektronischen Assistenten im Online-Portal "Onlineantrag Elterngeld" (siehe –> Onlineantrag).
Wichtiger Hinweis: Das zusätzliche Feature der elektronischen Unterschrift mittels BUNDID ist zurzeit nicht vorhanden und kann in Kürze wieder genutzt werden. Die Anlagen und Daten können unabhängig von dem erforderlichen Ausdruck und der Unterschrift des kurzen Antragsformulars vollständig elektronisch übersandt werden.
schriftlicher Antrag
Sie können Ihren Antrag und die weiteren Unterlagen auch in Papierform bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen.
Die erforderlichen Formulare beziehen Sie hier über Amt24 (siehe –> weitere Formulare). Die Anzeige erscheint nach der Ortsauswahl. Alternativ erhalten Sie die Vordrucke auch bei Ihrer Elterngeldstelle.
Fügen Sie bitte die im Antrag geforderten Unterlagen und Nachweise bei und unterschreiben den Antrag. Falls der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld bekommen kann, muss er Ihren Antrag auch unterschreiben.
Reichen Sie die Antragsunterlagen persönlich oder per Post bei Ihrer Elterngeldstelle ein.
Änderungen mitteilen
Sollten sich während der Bezugsmonate Änderungen ergeben (etwa weil Sie Ihre wöchentliche Arbeitszeit erhöht oder reduziert haben), müssen Sie dies der zuständigen Elterngeldstelle mitteilen. Diese entscheidet, ob Ihnen noch Elterngeld zusteht oder ob Sie einen Teil zurückzahlen müssen.
Hinweis: Bei fachlichen Fragen zum Ausfüllen des Antrages wenden Sie sich bitte an ihre jeweilige Elterngeldstelle. Bei technischen Fragen zum Elterngeld Onlineantrag steht Ihnen das Servicetelefon unter 0371/577 513 jeweils Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.
Als Mutter oder Vater können Sie unter folgenden Voraussetzungen Elterngeld bekommen:
Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
Sie arbeiten während des Bezugs von Elterngeld nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
Ihr zu versteuerndes Gesamteinkommen im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum (in der Regel das Kalenderjahr) war
nicht höher als EUR 250.000,00 bei Elternpaaren nicht höher als EUR 300.000,00
bei Geburten ab 01.04.2024:
nicht höher als EUR 200.000,00 bei Elternpaaren und Alleinerziehenden.
Elterngeld können Sie bekommen
für Ihr leibliches Kind,
für das leibliche Kind Ihres Ehepartners oder Ihres Lebenspartners,
für Ihr Adoptivkind,
in besonderen Fällen auch für Ihr Enkelkind oder Urenkelkind, Ihre Nichte oder Ihren Neffen, Ihre Schwester oder Ihren Bruder.
Elterngeld kann jeder Elternteil nur einmal pro Kind beantragen. Auch bei Zwillingen, Drillingen und anderen Mehrlingen ist pro Elternteil nur ein Antrag möglich. Sie können Ihren Antrag auch gemeinsamen mit Ihrem Partner stellen.
Formulare
Antrag
Bescheinigungen
Erklärung zum Einkommen
Weitere Unterlagen
Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes
Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen
Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt
Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld (Arbeitgeberzuschuss)
Falls Sie während des Bezugs von Elterngeld erwerbstätig sind: Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten beziehungsweise Erklärung über Ihre Arbeitszeit, falls Sie selbstständig sind sowie Nachweise über Ihr Einkommen, das Sie erhalten
Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen.
Ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen, entnehmen Sie bitte dem Antrag beziehungsweise dem Merkblatt zum Antrag auf Elterngeld.
Beantragung: frühestens nach Geburt Ihres Kindes
rückwirkende Zahlung: maximal für 3 Lebensmonate
Hinweis: Den Antrag sollten Sie innerhalb der ersten drei Lebensmonate Ihres Kindes stellen.
keine
§§ 1 bis 14 Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG)
Detaillierte Informationen zu Dauer und Höhe des Elterngeldbezugs sowie weitere Fragen und Antworten zum Thema Elterngeld finden Sie im Familienportal des Bundes:
Elterngeldrechner
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 28.03.2024